Greift Fernabsatzgesetz?

Hallo,

angenommen, jemand verkauft online (Ebay etc.) Möbel, gibt als Versandart aber Selbstabholung an.

Greift dann das Fernabsatzgesetz, wenn die Kunden die Möbel tatsächlich selbst abholen?

Falls ja, wer trägt die Kosten für den Rücktransport?

Nehmen wir weiter an, der Kunde möchte nach Kauf nicht selbst abholen.
Wie kann der Verkäufer es anstellen, dass das Fernabsatzgesetz nicht gilt?
Könnte er z.B. den Versand als separaten Vertrag anbieten?
Könnte er die Abholung durch den Kunden beauftragen lassen?

Viele Grüße

Holygrail

Hallo,

angenommen, jemand verkauft online (Ebay etc.) Möbel, gibt als
Versandart aber Selbstabholung an.

ist „jemand“ Unternehmer oder Verbraucher im Sinne des BGB?
Ist der Käufer Unternehmer oder Verbraucher im Sinne des BGB?

Greift dann das Fernabsatzgesetz, wenn die Kunden die Möbel
tatsächlich selbst abholen?

Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr, es ist vor geraumer Zeit in das BGB eingeflossen. Die Frage ist vielmehr: Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft?

Ist der Verkäufer Unternehmer im Sinne des BGB und der Käufer Verbraucher im Sinne des BGB: Ja.

Falls ja, wer trägt die Kosten für den Rücktransport?

Gute Frage. Ich würde sagen der Erfüllungsort ist beim Verkäufer, daher der Käufer. Da bin ich mir aber nicht 100%ig sicher.

Nehmen wir weiter an, der Kunde möchte nach Kauf nicht selbst
abholen.

Egal. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren […], die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden […]. Nur dieses Kriterium ist relevant. Wo sich die Ware befindet und wer sie transportiert, ist uninteressant.

Wie kann der Verkäufer es anstellen, dass das Fernabsatzgesetz
nicht gilt?

Gar nicht. Wozu nutzen solche Gesetze, wenn man sie kurzerhand aushebeln könnte.

Könnte er z.B. den Versand als separaten Vertrag anbieten?

Könnte er, würde aber nichts ändern.

Könnte er die Abholung durch den Kunden beauftragen lassen?

Könnte er, würde aber nichts ändern.

Gruß

S.J.