sind die Leitsätze der BGH-Entscheidungen bindend für OLGs und Amtsgerichte oder haben sie nur unverbindlichen Empfehlungscharakter?
In welcher Quelle kann man hierüber etwas nachlesen, nach Möglichkeit online?
In der Praxis aber findet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof schon um der Einheit der Rechtsordnung willen große Beachtung. Mit oder ohne Leitsatz.
sind die Leitsätze der BGH-Entscheidungen bindend für OLGs und
Amtsgerichte oder haben sie nur unverbindlichen
Empfehlungscharakter?
Letzteres. Jeder Fall ist nämlich etwas anders gelagert. Leitsätze weisen den unteren Instanzen nur eine grobe Richtung, wie der BGH Recht und Gesetz auslegen würde, wenn ein genau definierter Fall bis zu ihm käme. Außerdem hat auch der BGH schon wiederholt seine Meinung zu bestimmten Sachverhalten geändert.
In welcher Quelle kann man hierüber etwas nachlesen, nach
Möglichkeit online?
Am einfachsten in Art. 97 Abs. 1 GG, der die Unabhängigkeit jedes Richters von anderen Richtern garantiert.
danke für die Info.
Verstehe ich den §97 GG Abs. 1 richtig, dass ein Amtsrichter eine andere Rechtsauffassung haben darf, als OLG bzw. BGH?
Kann und darf z.B. ein erzkatholischer und stockkonservativer weiblcher Amtsrichter zu einem anderen Urteil kommen, als ein männlicher atheistischer BGH-Richter, obwohl Beide mit den gleichen Gesetzen arbeiten?
Verstehe ich den §97 GG Abs. 1 richtig, dass ein Amtsrichter
eine andere Rechtsauffassung haben darf, als OLG bzw. BGH?
Ja. Er ist ja ausdrücklich unabhängig und nur dem Gesetz - also nicht anderen Gerichten - unterworfen. Das gilt allerdings nicht, wenn er einen Fall noch einmal verhandeln muss, weil die Berufung oder Revision Erfolg hatte. Es gilt nur für jeden neuen Fall, den das Gericht bearbeitet.
Kann und darf z.B. ein erzkatholischer und stockkonservativer
weiblcher Amtsrichter zu einem anderen Urteil kommen, als ein
männlicher atheistischer BGH-Richter, obwohl Beide mit den
gleichen Gesetzen arbeiten?
Ja. Beide müssen so entscheiden, wie es ihrer Auffassung nach der Rechtslage entspricht.
Kann und darf z.B. ein erzkatholischer und stockkonservativer
weiblcher Amtsrichter zu einem anderen Urteil kommen, als ein
männlicher atheistischer BGH-Richter, obwohl Beide mit den
gleichen Gesetzen arbeiten?
Ja. Beide müssen so entscheiden, wie es ihrer Auffassung nach
der Rechtslage entspricht.
bedenklich stimmt. Meiner Meinung nach sehr nah an Wilkür.
Nein, willkürlich dürfen die Richter nicht entscheiden. Dies zu kontrollieren, gehört aber ja auch gerade zu den Aufgaben der Rechtsmittelinstanzen. Die Vielgestaltigkeit des Lebens zwingt aber nun mal zu Gesetzen, die nicht jeden erdenklichen Fall haarklein regeln können. Eine gewisse Abstraktheit ist erforderlich, und das führt dazu, dass man im Einzelfall unteschiedlicher Auffassung darüber sein kann, wie denn nun die Rechtslage ist.