Darf man das Logo einer Firma (z.B. Apple = Apfellogo) auf einer privaten Homepage einbinden? Spielt es eine Rolle, ob man es aus Wikipedia oder anderen Websites hat? Gibt es unterschiedliche Rechte bei verschiedenen Logos?
Wenn man bei der Google Bildersuche nach einem Logo sucht, findet man auch zahlreiche private Websites, die eines verwenden!
Darf man das Logo einer Firma (z.B. Apple = Apfellogo) auf
einer privaten Homepage einbinden?
Nur wenn man die Erlaubnis dazu hat. Diese Erlaubnis muss nicht persönlich sondern kann auch generell erteilt worden sein. Zum Beispiel: Eine Firma bietet ihr Logo zum Download an mit dem Hinweis „Nur für Pressezwecke und als Werbematerial für unsere Händler“. Dann darfst Du es verwenden, wenn Du zu diesen Personengruppe gehörst.
Spielt es eine Rolle, ob
man es aus Wikipedia oder anderen Websites hat?
Nein. Auch wenn das Logo in Wikipedia steht, darf man es nicht zwangsläufig verwenden:
Gibt es
unterschiedliche Rechte bei verschiedenen Logos?
Siehe oben - jede Firma kann ihr Logo mit soviel Einschränkungen und Erlaubnissen veröffentlichen wie sie mag. Theoretisch wäre es auch möglich, daß eine Firma ihr Logo unter Creative Commons veröffentlicht (http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_commons), praktisch sehr unwahrscheinlich.
Wenn man bei der Google Bildersuche nach einem Logo sucht,
findet man auch zahlreiche private Websites, die eines
verwenden!
Ja, das habe ich. Es geht darin um Markenrecht, genauer gesagt darum, daß eine Privatperson eine Domain verwendet hat, die einen Teil eines geschützten Firmenamens enthielt.
In der Ursprungsfrage ging es aber um ein gestaltetes Firmenlogo, und das ist mE keine Markenrechts- sondern eine Urheberrechtsfrage. Es wäre mir neu, daß man urheberrechtliche geschütze Werke (und darum handelt es sich bei einem Firmenlogo) im nicht-geschäftlichen Verkehr ohne Erlaubnis nutzen darf.
Wenn Du denkst, daß hier ausschließlich das Markenrecht greift, dann erläutere das doch mal etwas ausführlicher.
sorry, da haben wir offenbar aneinander vorbeigeredet, weil das Apple-Logo eine Bildmarke ist und ich wie selbstverständlich davon ausging, dass Du von Markenrecht sprichst.
Der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch ist daneben natürlich auch gegeben, wenn auch wesentlich schwächer ausgeprägt als der Markenschutz.