Guten Tag,
Angenommen die EX findet das Passwort von einer Plattform wie zB Facebook raus,.
und ändert es komplett und Beleidigt dabei auch die Familie des Betroffenen,
Würdet ihr es zu einer Anklage kommen lassen??
Und wenn ja hat jemand damit Erfahrung?
Hallo,
Angenommen die EX findet das Passwort von einer Plattform wie
zB Facebook raus,.
das heißt es ist leicht zu erraten oder liegt irgendwo herum.
und ändert es komplett und Beleidigt dabei auch die Familie
des Betroffenen,
Wie kann man ein Passwort „komplett“ ändern und dabei die Familie beleidigen?
Würdet ihr es zu einer Anklage kommen lassen??
Das steht uns nicht zu. Das entscheidet der Staatsanwalt. Wenn keine Anzeige vorliegt, weiß er aber nichts davon. Zudem ist Beleidigung ein Antragsdelikt (http://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt). Verfahren werden häufig mangels öffentlichem Interesse eingestellt und es wird auf den Weg der Privatklage erhoben.
Gruß
S.J.
Meinte damit das Profil verändern,…
Es war ein gutes Passwort was ich weiß,
Nun ja weiß jemand wie das mit den Kosten aussieht die man da hat?
Strafanzeige und -antrag sind kostenfrei.
Levay
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Noch was zum rechtlichen
ich hätte da noch einige paragraphen auf lager, die vollständig oder teilweise zutreffen!
§202a das ausspähen von daten
„Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
§202b das abfangen von daten
„Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“
wenn es wirklich so ein gutes passwort war, wurde möglicherweise ein keylogger (gerät oder software zum mitspeichern von tastatureingaben) verwendet
und natürlich 202c „Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten“
kommt dabei aber darauf an, wie besagter account gestohlen wurde
hoffe das hilft 
mfg TE