Lastschrift zurückziehen - wie funkt das ?

Hallo,

schon gegoogelt aber leider noch keine zufriedenstellende Antwort erhalten.

Wie kann ich eine Lastschrift zurückziehen ?

Also kein Geld zurückholen, sondern den Abbuchungsauftrag der Bank des Gläubigers beenden. Muss ich unbedingt dem Zahlungsempfänger eine Kündigung schreiben und darauf hoffen, das er nicht weiter abbucht oder kann ich bei meiner Bank auch kündigen ?
Gibt es da Fristen ?

Danke für eure Hilfe !!

Hallo,

zum einen schriftlich die Einzugsermächtigung widerrufen und zum anderen die Bank anweisen alle künftigen Abbuchen durch diese Person oder Firma mit dem Vermerk „Widerspruch“ zurückzugeben.

Gruß

Czauderna

Hallo,

generelle Info für das Archiv, da viele den Unterschied nicht kennen:
Man muss unterscheiden zw. Einzugsermächtigung und Abbuchungsverfahren. Beides sind als Überbegriff Lastschriftverfahren.
Bei letzterem kann man allerdings nicht einfach widersprechen, falls die Zahlung bereits erfolgt ist. Es sei denn, sie war unberechtigt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abbuchungsauftrag

Also kein Geld zurückholen, sondern den Abbuchungsauftrag der
Bank des Gläubigers beenden.
Muss ich unbedingt dem
Zahlungsempfänger eine Kündigung schreiben und darauf hoffen,
das er nicht weiter abbucht oder kann ich bei meiner Bank auch
kündigen ?

Man kann einen Abbuchungauftrag kündigen. Dies muss man gegenüber des eigenen Kreditinstitutes/Bank, nicht gegenüber des Zahlungsempfängers.
Über Fristen weiß ich nicht bescheid. Da kommt es evtl. auch auf die Formulierung an, da diese nicht normiert ist.

TM

Die Bank künftig zum Widerruf auffordern?

Büdde - wenn du mir sagst, wie das geht, dann knutsch ich den nächsten Elch, der über die Straße läuft.

Ich kämpfe seit über 6 Monaten. Schriftlich geklöppelt mit Goldstich, Einschreiben was auch immer - gegenüber dem Einzieher, dass ich die Einzugsermächtigung widerrufen habe. Nix. Er zieht fröhlich 2 Mal im Monat weiter. Die Bank sagt, man kann nix machen, ausser zurückrufen. Weil das Ganze von einem Zweitkonto ohne Dispo stattfindet, von dem nur bestimmte Abbuchungen erfolgen, für die punktgenau überwiesen wird - und dann natürlich für die gebrauchten Überweisungen das Geld auf dem Konto fehlte, die dann nicht ausgeführt wurden, weil … Argh! Die Wahl: Entweder nur für den Spass Geld auf das Konto laden, was zu 0Zins vergammelt - oder Dispo, das hat die Bank dann gemacht - der aber nicht bzw. nur virtuell zur Überbrückung in Anspruch genommen wird, weil bei Rückruf das Geld ja punktgenau valutiert wird. Nur den Stress hab ich trotzdem, weil ich zwei Mal im Monat zur Bank muss - und das seit einem halben Jahr.

All meine Versuche, zu einer anderen Lösung zu kommen, haben nicht gefruchtet. Es nervt inzwischen…

LG Petra

Hallo,

vielleicht hilft das wieter:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
http://dejure.org/gesetze/ZPO/890.html

Evtl. könnte man mit der Bank reden, ob die nicht ordentlich Rücklastschriftgebühren verlangt. Sofern ich das richtig verstanden habe, darf sie dies nämlich gegenüber demjenigen, der ohne Berechtigung abbucht.
http://www.jurablogs.com/de/lastschrift-rueckabwicklung

TM

Hallo,

Wie kann ich eine Lastschrift zurückziehen ?

Also kein Geld zurückholen, sondern den Abbuchungsauftrag der
Bank des Gläubigers beenden.

sicher, daß es um einen Abbuchungsauftrag handelt? Die sind im Privatkundenbereich eher selten. Vermutlich handelt es sich um eine Einzugsermächtigung, mit der das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen nicht viel am Hut hat.

Unbestätigten Gerüchten zufolge, soll es KI geben, die die Abbuchungen eines bestimmten Gläubigers auf Antrag zurückweisen - also quasi das Konto gegen solche LS schützen. Dokumentierte Fälle fehlen allerdings bisher. Außerdem gibt das Lastschriftabkommen der Kreditinstitute untereinander das nicht her.

Fazit: bitte Sachverhalt genauer schildern.

Gruß
Christian

Danke soweit.

Das sind aber alles Lösungen, bei denen ich Geld investieren muss. Das stinkt mir.

Was allerdings da noch ein Versuch ist, den ich probieren werde: Die ziehende Bank mal informieren! Das kostet mich dann nur eine Briefmarke :wink:

LG Petra

Hallo,
ich kenne das natürlich nur von Banken aus meiner direkten Umgebung.
Meine eigene Bank macht das so, bzw. hat das in meinem Falle so getan - ich habe unberechtigte Abbuchungen zurückgehen lassen und nach dem zweiten Male mit der Bank vereinbart dass künftig diese Abbuchungen erst gar nicht erfolgen sollen - Der Sachbearbeiter hat damals einen entsprechenden Vermerk hinterlegt und die Sache war erledigt. Ich habe später mal nachgefragt - noch eine Abbuchung kam und wurde wegen „Widerspruch“ zurückgegeben durch die Bank - ich nenne das Service.
Gruß
Czauderna

Danke soweit.

Gerne!

Das sind aber alles Lösungen, bei denen ich Geld investieren
muss. Das stinkt mir.

Verstehe ich!
Allerdings könnte man vorab einen klaren deutlichen Brief schreiben in welchem zur Unterlassung aufgefordert wird, und die 1,65? € Einschreibegebühr zusätzlich investeiren. Ein Hinweis auf die Rechtslage und Deutlichmachung, dass man Rechtmittel einleiten wird, deren Kosten dann im Obsiegensfalle vom Gegner getragen werden muss. Die werden schon eine Rechtsabteilung haben.

Ich bin zwar keine Juristin, würde aber aus dem Bauch heraus schon meinen, dass man gegen ständige unberechtigte Lastschriften erfolgreich klagen kann. Wenn das nämlich monatelang weiter praktiziert wird, könnte man schon auf den Gedanken kommen, dass da

…in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch zu beschädigen, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, … gehandelt wird.

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Ob dies juristisch auch wirklich so ist, wage ich hier natürlich nicht zu behaupten.

Aber das könnte man ja hier im Brett in einem extra Thread erfragen :wink:

Tu was, oder lass dich weiter nerven. (Nicht böse gemeint!)

Viel Glück TM

Was allerdings da noch ein Versuch ist, den ich probieren
werde: Die ziehende Bank mal informieren! Das kostet mich dann
nur eine Briefmarke :wink:

LG Petra

Sagst du mir, welche Bank das war? *hechel* :wink: (Ich glaub, ich werde das neue Jahr doch noch mal mit deutlich Tabularasa starten…)

LG Petra