Undichte Winterschuhe

Ein Kunde hat Lederschuhe (Halbstiefel) für den Winter gekauft. Beim nächsten Regen bemerkt er, dass der linke Schuh undicht ist. Aussage des Verkäufers bei der Reklamation: Dass müsse man so hinnehmen, da Leder und Handarbeit. Könne eben vorkommen. Kunde hatte beim Kauf nach versiegelten Schuhen verlangen müssen.
Wer ist hier im Recht? Muss ein Kunde beim Schuhkauf extra darauf hinweisen, dass er im Regen (und es geht hier nicht um eine mehrstündige Wanderung durch Schnee und Eis) auf trockene Füße Wert legt?

Hallo,

Ein Kunde hat Lederschuhe (Halbstiefel) für den Winter
gekauft. Beim nächsten Regen bemerkt er, dass der linke Schuh
undicht ist. Aussage des Verkäufers bei der Reklamation: Dass
müsse man so hinnehmen, da Leder und Handarbeit. Könne eben
vorkommen. Kunde hatte beim Kauf nach versiegelten Schuhen
verlangen müssen.

_BGB § 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann._

Kann man erwarten bzw. ist es üblich, dass ein handelsüblicher Lederschuh wasserdicht ist? Ich meine nicht. Das ist aber weniger eine Rechtsfrage, als eine, die ein Meister des Schuhmacherhandwerkes beantworten könnte.

Gruß

S.J.

Hallo,

danke für die Antwort.

Es geht hier schon um Recht. Kann der Käufer die Schuhe zurückgeben, auch wenn der Verkäufer sich querstellt.

Aus Sicht des Käufer erfüllen sie ihren Zweck nicht(warme und trockene Füße im Winter). Käufer hat sie nicht gekauft, weil sie einen optischen Zweck (stylisches Aussehen) erfüllen sollen.

Grüße

Hallo,

Es geht hier schon um Recht. Kann der Käufer die Schuhe
zurückgeben, auch wenn der Verkäufer sich querstellt.

die Rechtsfrage wurde von mir ja hinreichend beantwortet. Eine Verpflichtung zur Rücknahme sieht das Gesetz bei Mängeln zunächst nicht vor. Besteht kein Mangel, hat der Käufer überhaupt keine Rechte.

Aus Sicht des Käufer erfüllen sie ihren Zweck nicht(warme und
trockene Füße im Winter). Käufer hat sie nicht gekauft, weil
sie einen optischen Zweck (stylisches Aussehen) erfüllen
sollen.

Auch diese Frage wurde hinreichend beantwortet. Hier gerne etwas genauer:

1.) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wurde vereinbart, dass die Schuhe wasserdicht sein sollen? Nein. Somit kein Abweichen der Ist- zur Sollbeschaffenheit

2.) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache
frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet
Würde ich bejahen. Man kann die Schuhe tragen. Somit kein Abweichen der Ist- zur Sollbeschaffenheit.

3.) sonst wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. M.E. ist es üblich und daher zu erwarten, dass Lederschuhe nicht wasserdicht sind. Somit kein Abweichen der Ist- zur Sollbeschaffenheit. Ob und in welchem Umfang das tatsächlich so ist, kann nur ein Sachkundiger, also z.B. ein Meister des Schuhmacherhandwerks beantworten. Insofern ist dies keine Frage des Rechts, sondern des Fachgebietes.

Mit der o.g. Gesetzesgebung soll schlichtweg vermieden werden, dass der Käufer unmögliches verlangen kann und das Ware nur das bieten kann, was üblich und zu erwarten ist.

Man sollte eindeutig unterscheiden, ob ein Mangel vorliegt oder ob der Käufer einfach die falsche Wahl getroffen habe. Ich denke, zweitgenanntes trifft hier eher zu.

Gruß

S.J.

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Man sollte eindeutig unterscheiden, ob ein Mangel vorliegt
oder ob der Käufer einfach die falsche Wahl getroffen habe.
Ich denke, zweitgenanntes trifft hier eher zu.

Hallo!

Das denke ich auch!

Grundsätzlich muss man beim Kauf von Schuhen beachten, dass es im Bereich Wasserdichtigkeit verschiedene Ausführungen gibt:

Absolut wasserdicht sollten Gummistiefel sein. Ein undichter neuer Gummistiefel hat eindeutig Mängel.

Luxuriöser geht es mit Schuhen weiter, die mit einer atmungsaktiven Membran ausgestattet sind. Sie sind im mängelfreien Zustand wasserdicht. Bei Golfschuhen findet man dann z.B. auch schon mal Etiketten wie Wasserdicht-Garantie für x Jahre. Mehr als 2 wird man kaum finden. Bei starker Beanspruchung werden solche Schuhe auch schon mal früher undicht (Verschleiß), was auch kein Grund für eine Gewährleistung sein sollte.

Lederschuhe ohne Zusatzausstattung sind grundsätzlich nicht wasserdicht. Gute Schuhe halten die Füße trotzdem eine Weile trocken. Mit geeigneten Pflegemitteln und Imprägnierungen kann man diese Zeit deutlich verlängern.

Der Fragesteller sollte also, anstatt einen Rechtstreit zu verlieren, lieber zu einem guten Imprägnier-Produkt greifen und versuchen, die Schuhe damit dicht zu bekommen. Und beim nächsten Schuhkauf die Schuhe mit Gore-Tex-Membran bevorzugen. Denn die hält wirklich dicht.

Viele Grüße

Anne (die schon undichte Schuhe erfolgreich reklamiert hat - Schuhe mit Wasserdicht-Garantie)