Hallo,
man hört und liest ja immer viel über Männer, die ihren Frauen
Unterhakt zahlen müssen (nach der Beziehung/Ehe). Mich würde
es jetzt aber mal interessieren, wie es anderherum aussieht.
Folgendes Szenario:
Ein Paar lernt sich kennen und heiratet (ohne Ehevertrag).
Schon vor Beginn der Ehe ist die Frau wohlhabend (z.B. durch
Erbschaften), der Mann hat einen guten Job, ansonsten aber
keinerlei große Rücklagen. Angenommen, die Beziehung geht
jetzt nach X Jahren in die Brüche. Sagen wir noch, in der
Beziehung ist ein Kind entstanden.
Was die Frau VOR der Ehe hatte, gehört ihr alleine. Das hat aber nichts mit dem Unterhalt zu tun, sondern mit der Vermögensteilung (Zugewinnsteilung).
Hat das Vermögen während der Ehe Zuwächse bekommen, müssen diese Wertsteigerungen geteilt werden.
Wer ist jetzt wem unterhaltspflichtig bzw. muss in so einem
Fall das Vermögen der Frau aufgeteilt werden?
Kommt darauf an. Wenn das Einkommen der Frau höher ist als das Einkommen des Mannes, KANN sich daraus eine Unterhaltspflicht der Frau begründen. Es kommen aber noch andere Kriterien hinzu, wie z. B. ob das Einkommen der Frau in das alltägliche Eheleben mit hineingeflossen ist, also ob das Einkommen ehebedingt ist.
Unterhalt bekommt nur, wer bedürftig ist und das Einkommen nicht selber erwirtschaften kann. Gilt auch für Ehefrauen. Ist ihr Einkommen durch das Vermögen hoch genug, benötigt sie keinen Unterhalt.
Das vor der Ehe vorhandene Vermögen muss nie geteilt werden, nur die während der Ehe entstandenen Wertsteigerungen (Renovierung des Hauses, Zinserträge, aus geringwertigen Ackerland wird teueres Bauland). Vermögensteilung hat nichts mit dem Unterhalt zu tun.
Wie würde das Ganze mit einem Ehevertrag aussehen? Bekommt der
Mann dann dennoch einen PFlichtanteil?
Pflichtanteil hat mit Erbrecht zu tun und nicht mit Scheidung. Ob der Mann bei einem Ehevertrag etwas bekommen würde, kommt auf die Gestaltung des Ehevertrages an.
Oder müsste der Mann trotz Vermögen der Frau Unterhalt an sie
zahlen?
Unterhalt bekommt nur, wer bedürftig ist und das Einkommen nicht selber erwirtschaften kann. Gilt auch für Ehefrauen. Ist ihr Einkommen durch das Vermögen hoch genug, benötigt sie keinen Unterhalt. Ob er einen sogenannten Aufstockungsunterhalt bezahlen muss? Wäre evtl. der Fall wenn ihre Einnahmen durch das Vermögen, niedriger wäre als das Nettoeinkommen abzügl. Kindesunterhalt des Mannes.
Ohne Zahlen ist das ganze Kaffeesatzlesen. Beiden Partnern ist dringend ein Anwalt (am besten jeder einen) anzuempfehlen.
Danke
AXL