Insolvenz freigabe Gerichtsverfahren Konsequenz

Guten Tag,

Welche Folgen hat die Freigabe eins Gerichtsverfahrens für den Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren, in der WVP ? Es geht um ein Feststellungsverfahren auf unerlaubte Handlung eines Dritten. Wenn dieses freigegebene Feststellungsverfahren durch den Schulder gewonnen wird, kann er dann die daraus resultierenden eintreibbaren Gelder behalten ? Gibt es hier einen Unterschied zwischen eröffnetem Insolvenzverfahren und WVP ? wo kann man etwas dazu nachlesen ?

Bei Aktivprozessen gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Der Insolvenzverwalter kann einen Aktivprozess aufnehmen. Er wird es tun, wenn er die Prozessaussichten für gut hält. Gewinnt er den Prozess, kommt der Ertrag in die Masse, verliert der Verwalter, sind die Prozesskosten Masseschulden. Das Prozessergebnis wirkt über das Inoslvenzverfahren hinaus.

b) Der Verwalter lehnt die Aufnahme eines Prozesses ab und überlässt es dem Inso-Schuldner seine Angelegenheit zu klären. Der streitige Anspruch ist in der Regel insolvenzfreies Vermögen geworden, gewinnt der Schuldner seinen Prozess, ist der Ertrag insolvenzfrei. Hat der Verwalter leichtsinnig die Aufnahme zu Ginsten der Inso-Masse abgelehnt,haftet er ggf. degenüber der Gläubigerversammlung. Verliert der Schuldner dagegen seinen Prozess, sind die gesamten Prozesskosten seine eigenen Neuschulden. Die Fortführung eines Prozesses scheitert in der Regel daran, dass der Schuldner mangels Zahlungsfähigkeit seinen Anwalt nicht bezahlen kann und er wegen der schlechten Erfolgsaussicht auch keine Prozesskostenbeihilfe bekommt.