Hallo liebe ExpertInnen,
kann man für die ungenehmigte Veröffentlichung von Inhalten auf einer homepage ohne Impressum eine kostenpflichtige Abmahnung veranlassen ?
Ist hier zu unterscheiden zwischen privat und gewerblich ?
Guten Rutsch
lexi
Hallo liebe ExpertInnen,
kann man für die ungenehmigte Veröffentlichung von Inhalten auf einer homepage ohne Impressum eine kostenpflichtige Abmahnung veranlassen ?
Ist hier zu unterscheiden zwischen privat und gewerblich ?
Guten Rutsch
lexi
Hallo,
kann man für die ungenehmigte Veröffentlichung von Inhalten
auf einer homepage ohne Impressum eine kostenpflichtige
Abmahnung veranlassen ?
selbstverständlich. Man muss nur sehen, dass man den Verantwortlichen zu fassen bekommt. Wenn weder Impressum noch Name auf der Seite steht, z.B. über http://www.denic.de.
Ist hier zu unterscheiden zwischen privat und gewerblich ?
Nein.
Gruß
S.J.
Ein toller Ttipp, die Adresse. Sie funktioniert. Aber wie geht es dann weiter ? Rechtsanwalt einschalten ? Wer bekommt das Geld aus einer evtl. Abmahnung, der Urheber oder nur der Anwalt, und wie bemisst sich die Summe ?
Gruß
Lexi
Ein toller Ttipp, die Adresse. Sie funktioniert. Aber wie geht
es dann weiter ? Rechtsanwalt einschalten ? Wer bekommt das
Geld aus einer evtl. Abmahnung, der Urheber oder nur der
Anwalt, und wie bemisst sich die Summe ?
Hallo,
Abmahnen kann man auch selbst. Wenn man nicht selbst Rechtsanwalt ist, kann man aber keine Gebühren erheben. Mahnt ein Anwalt im Auftrag ab, stellt dieser dem Abgemahnten seine Kosten in Rechnung und bekommt diesen Betrag dann natürlich auch selbst. In der Regel wird eine sog. strafbewährte Unterlassungserklärung mit der Abmahnung eingefordert. Wird diese vom Verletzer abgegeben, verpflichtet sich dieser im Wiederholungsfall Summe X zu zahlen. Dieses Geld steht dann dem Urheber zu. Ungeachtet dessen kann man natürlich Schadenersatz bzw. eine Vergütung fordern.
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung#Gewerblicher_…
Gruß
S.J.
Hallo!
In der Regel wird eine sog. strafbewährte Unterlassungserklärung mit der Abmahnung eingefordert.
Nur mal so aus Neugier gefragt: Was wäre, wenn er sich weigert, diese abzugeben?
Grüße
Andreas
Hallo,
In der Regel wird eine sog. strafbewährte Unterlassungserklärung mit der Abmahnung eingefordert.
Nur mal so aus Neugier gefragt: Was wäre, wenn er sich
weigert, diese abzugeben?
Zitat Wiki: Die Abmahnung hat die Funktion, Streitigkeiten auf direktem und kostengünstigem Weg ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen.
Selbstverständlich kann sich der Abgemahnte weigern, die Unterlassungserklärung abzugeben. Dann geht es über die ordentliche Gerichtsbarkeit, also Einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage, Schadenersatzklage etc. pp. Hat der Abgemahnte tatsächlich die Rechte des Klägers verletzt, lässt das die Kosten dann explodieren.
Gruß
S.J.
Hallo!
Danke.
Grüße
Andreas