Den Schulbenotungen 'ausgeliefert'?

Hallo!
Folgender, fiktiver Fall in der Erwachsenenbildung:

Ein Kursteilnehmer auf einer Privatschule bekommt eine Klausur mit einer 5 zurück.

Die Note wird von der Dozentin damit begründet, dass die Frage-bzw. Aufgabenstellungen " nicht verstanden" wurden.

Beispiel:

Frage: Nennen Sie 3 Eigenschaften von XXX

(Der Kursteilnehmer wusste aber alle 6 Eigenschaften und hat diese auch niedergeschhrieben)

0 Punkte mit der Begründung:
Es wurden nur nach 3 Eigenschaften gefragt und nicht nach 6

Frage:Was ist BaföG?

Der Teilnehmer erläuterte bekam aber 0 Punkte mit der Begründung, dass nicht nach der Erläuterung gefragt wurde,sondern nach dem Kürzel.

Der Kursteilnehmer merkte im Gespräch an, dass die Fragestellung dann aber hätte heißen müssen:

Wofür steht BaföG?

Dozentin lässt sich auf kein Gespräch ein.
Demnach kann dem Teilnehmer wirklich jede Antwort im Mund umgedreht und jede Fragestellung der Dozenten gewendet werden.
Frage, inwieweit ist jemand der Benotung ausgesetzt?

Offtopic
Hallo.

Folgender, fiktiver Fall in der Erwachsenenbildung:

Ein Kursteilnehmer auf einer Privatschule bekommt eine Klausur
mit einer 5 zurück.

Die Note wird von der Dozentin damit begründet, dass die
Frage-bzw. Aufgabenstellungen " nicht verstanden" wurden.

Beispiel:

Frage: Nennen Sie 3 Eigenschaften von XXX

(Der Kursteilnehmer wusste aber alle 6 Eigenschaften und hat
diese auch niedergeschhrieben)
0 Punkte mit der Begründung:
Es wurden nur nach 3 Eigenschaften gefragt und nicht nach 6

Wenn alle 6 genannten Eigenschaften auch richtig waren, wäre das ja voll die Verarschung.

Frage:Was ist BaföG?

Der Teilnehmer erläuterte bekam aber 0 Punkte mit der
Begründung, dass nicht nach der Erläuterung gefragt
wurde,sondern nach dem Kürzel.

Hätte jetzt auch auf eine Erklärung, nicht auf Kürzel, getippt.

Der Kursteilnehmer merkte im Gespräch an, dass die
Fragestellung dann aber hätte heißen müssen:

Wofür steht BaföG?

Dozentin lässt sich auf kein Gespräch ein.

Klingt eher so, als ob die Dozentin ein Problem mit dem Schüler hätte.

Demnach kann dem Teilnehmer wirklich jede Antwort im Mund
umgedreht und jede Fragestellung der Dozenten gewendet werden.

Erfahrungsgemäß: Im Prinzip schon, denn mit der BaföG-Frage war ja gemeint, was das Kürzel bedeutet. Auch wenn es dort nicht explizit gestanden hat. Vielleicht wurde im Unterricht aber auch nur gesagt: „BaföG steht für…“ und näher wurde darauf nicht eingegangen. Dann hätte der Schüler sich denken können, dass nur das Kürzel gemeint ist.
Ein Problem sehe ich erst dann, wenn der Schüler wirklich ungerecht bewertet wurde. Soll heißen: Wenn andere diese „BaföG-Frage“ auch mit einer Erklärung ohne Kürzel-erklärung beantwortet haben, dafür aber Punkte bekamen…

Frage, inwieweit ist jemand der Benotung ausgesetzt?

Wenn sich jemand unfair in der Benotung behandelt fühlt, gibt es an der Schule doch sicher auch einen Schulleiter, mit dem man darüber mal sprechen kann. Oder auch eine Art „Klassenlehrer“, an den man sich wenden kann. Oder zur Not auch jeder andere Lehrer des Vertrauens.

Hallo Xenia,
es gibt in jedem Bundesland Notenverordnungen (NVO).
In diesem Rahmen (bei aller pädagogischer Freiheit) muss sich jeder Lehrer bewegen, egal ob Kinder- oder Erwachsenenbildung.
Deine Schilderungen lassen erkennen, dass gegen die 5 vorgegangen werden kann.
Ich empfehle folgende Vorgehensweise:
Lehrerin erneut um ein Gespräch bitten, Tutor/Klassenlehrer als nächstes, dann Vertrauenslehrer (Verbindungslehrer), schließlich SchulleiterIn. Auch im Gespräch bereits darauf hinweisen, dass man gewillt ist, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen.

IANAL, aber Lehrer
jartUl

es gibt in jedem Bundesland Notenverordnungen (NVO).
In diesem Rahmen (bei aller pädagogischer Freiheit) muss sich
jeder Lehrer bewegen, egal ob Kinder- oder Erwachsenenbildung.
Deine Schilderungen lassen erkennen, dass gegen die 5
vorgegangen werden kann.

ich weiss nicht, ob man auf diese Art und Weise dagegen vorgehen kann. Es handelt sich lt. UP um eine Privatschule und es ist auch nicht klar, welche Art von Erwachsenenbildung da „verkauft“ wird. Vielleicht will der UP nur ein Jodeldiplom bekommen, da wären die öffentlich-rechtlichen Mittel vergebens.
Der UP täte gut daran, den Fall und die Art der Schule sowie die Art der Erwachsenenbildung zu erläutern.

Lehrerin erneut um ein Gespräch bitten, Tutor/Klassenlehrer
als nächstes, dann Vertrauenslehrer (Verbindungslehrer),
schließlich SchulleiterIn. Auch im Gespräch bereits darauf
hinweisen, dass man gewillt ist, die Sache nicht auf sich
beruhen zu lassen.

Kann man so machen, unabhängig von der Art der Schule. Evtl. ist die ganze Sache tatsächlich nur zivilrechtlich zu klären.

Gruss

Iru, IANAL und „IANAT“ :wink:

Hi

Aus eigener Erfahrung , die aber schon sehr viel Jahre zurück liegt , ist man den benotungen der Leher gelegentlich ausgeliefert , wenn es keine genauen Richtlinien , beispielweise Diktat ab 10 Fehler = 5 gibt .

Es trug sich in meinem Abschlussjahr folgendes zu :
In einem Schulausflug gingen wir ins Kino , einen Film ansehen .
Der Film hatte mehrere Oskars und durchweg recht gute Kritiken.
Ich persönlich fand den Film total blöd , bescheuert , weit ab von der Realität , obwohl er angeblich auf einer wahren Begebenheit beruhte , jedenfalls wäre ich normalerweise mitten drin aus dem Film herausgegangen , wenn ich den Abends mit einer Freundin angesehen hätte , so war es durch den Schulausflug halt Pflicht.
Eine Woche später kam die Deutschlehrerin auf die grandiose Idee , eine Deutscharbeit darüber zu Schreiben : Aufgabe : Filmkritik .
Ich habe den Film in der Kritik zerrissen wie ich nur konnte , der schlechteste Film den ich je gesehen habe usw .
Rechtschreibfehler , sowie Grammatikfehler hielten sich in Grenzen , ich bekam eine 6 !
Begründung : Ich hätte den Film nicht verstanden , das könnte man nicht schreiben , der Film hätte 3 Oskars .

Meine Eltern kamen zum Elternabend , gingen zum Direktor , führten Gespräche mit dem Schulamt , es brachte nichts , die 6 blieb , obwohl ich ja die Aufgabe der Filmkritik richtig gemacht hatte , der Fehlerquote nach , hätte es eine 2 Minus gegeben , aber die 6 blieb.

Toni

es ist auch nicht klar, welche Art von Erwachsenenbildung da
„verkauft“ wird. Vielleicht will der UP nur ein Jodeldiplom
bekommen, da wären die öffentlich-rechtlichen Mittel
vergebens.

Hallo zusammen,
Irubis hat natürlich recht. Das kommt davon, wenn man seine Scheuklappen aufhat… selbst Privatschulen werden vom RP beaufsichtigt (wenn sie allgemein bildende Schulen sind) - das Jodeldiplom vergaß ich vollkommen.
Wobei ich mich allerdings frage, ob jemand wissen muss was BaFög ist, wenn er nur jodeln will :smile:

Gruss

Iru, IANAL und „IANAT“ :wink:

der is gut :smile:)

gruß zurück
jartUl

Ich habe den Film in der Kritik zerrissen wie ich nur konnte ,
der schlechteste Film den ich je gesehen habe usw .
Rechtschreibfehler , sowie Grammatikfehler hielten sich in
Grenzen , ich bekam eine 6 !
Begründung : Ich hätte den Film nicht verstanden , das könnte
man nicht schreiben , der Film hätte 3 Oskars .

Hallo,

In der Naturwissenschaft ist es einfach, da sind klar messbare Werte vorhanden; passen diese, gibt es eine 1, passen diese nicht, gibt es eine 6. Ganz einfach und gerecht.
Aber immer wenn es um Bewertungen geht, sei es Schulnoten, Beurteilungen im Berufsleben oder auch sportliche Leistungen, das Ergebnis ist immer subjektiv. Auch der Korrektor misst die bewertete Arbeit an seiner subjektiven Meinung (von der er der Meinung ist, dass diese objektiv richtig ist - was auch in den meisten Fällen auch stimmt). Es ist gängige Praxis - die auch gerichtlich untermauert ist - dass selbst falsche Antworten in „Bewertungsfächern“ gut bewertet werden, wenn der Prüfling seine Auffasssung schlüssig begründet.
Jartul hat schon Recht mit seinen Hinweisen, wie man gegen ungerechte Noten vorgehen kann. In letzter Konsequenz muss man ggf. gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gruss

Iru