Forenbetreiber - Verdacht Steuerhinterziehung User

Hallo zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit bereits von einem erdachten Kleingärtnerforum berichtet. Nun stellt sich eine neue Frage, und zwar geht es darum, ob ein privater Forumsbetreiber von irgendwelchen Behörden (Finanzamt o.ä.) belangt werden kann, wenn User in dem Forum durch (häufige) angebliche Privatverkäufe mutmaßlich Steuern hinterziehen.

Folgende Situation: Das Forum wird von einer Privatperson betrieben und verfolgt keinerlei kommerzielle Zwecke. Es gibt es in diesem Forum eine Rubrik „Basar“, in der die Kleingärtner auf privater Basis Gerätschaften, Rasenmäher, Gummistiefel, Sämereien etc. zum Verkauf anbieten können. Gewerbliche Anbieter dürfen nur in Ausnahmefällen Angebote einstellen, dies muß vom Betreiber jeweils einzeln genehmigt werden und wird nur selten gemacht. Man möchte ja unabhängig bleiben. Gewerbliche Anbieter müssen sich auch als solche kennzeichnen.

Nun sei es geschehen, daß einer der Kleingärtner innerhalb kurzer Zeit (4 Monate) bereits den vierten Rasenmähertraktor „privat“ verkauft. Jedes mal ist angegeben, daß der Rasenmäher aus Großbritannien importiert wurde. Die Rasenmäher seien angeblich immer auch privat genutzt worden und werden natürlich ohne jede Gewährleistung etc. verkauft. Es liegt der Verdacht nahe, daß da jemand munter Rasenmäher importiert, vielleicht selber einmal damit den Rasen mäht, aber ansonsten die Absicht hat, mit diesen Verkäufen ganz eindeutig Gewinn zu erzielen. Der Wechselkurs von Pfund zu EUR steht ja seit längerem günstig und nehmen wir einfach mal an, daß die Rasenmäher in UK grundsätzlich sehr günstig zu bekommen seien. Verkauft werde zu hiesigem Marktwert. Die Verkaufspreise liegen bei 5.000 - 10.000 EUR. Bei jedem Verkauf ist mit einem Gewinn von mehreren hundert Euro bis hin zu 2-3.000 Euro zu rechnen.

Nun wäre die eine Frage, ob das in steuerlicher Hinsicht bereits relevant wäre vom Umfang her. Der Forumsbetreiber hat natürlich nicht die Absicht, den Kleingärtner beim Finanzamt anzuschwärzen. Aber den Forumsbetreiber drückt die andere Frage, ob er sich denn selber irgendwie in die Bredouille bringt, wenn er solche Verkäufe nicht unterbindet, obwohl ein gewisser Verdacht ja offensichtlich da ist.

Was soll der Betreiber tun?

  • Die Rubrik „Basar“ ganz schließen um sich Ärger vom Hals zu halten? Das wäre nur die letzte Notlösung, da man ja eigentlich den Austausch zwischen den Kleingärtnern nicht verhindern will.
  • Einzelnen Kleingärtnern Verkaufsverbote erteilen, wenn sie irgendwie auffällig werden?
    Auf welche rechtlichen Grundlagen könnte er sich berufen?

Oder ist der Betreiber gar nicht in der Schusslinie, weil die im Forum angemeldeten Kleingärtner laut Nutzungsbedingungen ganz allein selber für ihre Beiträge verantwortlich sind?

Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Eva

Hallo Eva,

der Forenbetreiber sperrt vorübergehend den User und bittet ihn privat um Aufklärung, bzw. Stellungnahme. Entkräftet der User den Verdacht, wird er wieder freigeschaltet, ansonsten nicht.

Dazu braucht er keine weitere rechtliche Handhabe. Es gibt kein Grundrecht auf Forenmitgliedschaft.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

danke für die Antwort. Das ist schon klar, daß der Forenbetreiber grundsätzlich sein „Hausrecht“ ausüben darf und den Kleingärtner sperren.

Die Frage bleibt aber, wie der rechtliche Rahmen an sich für den Forenbetreiber aussieht. Kann er belangt werden, wenn er solche Angebote duldet? Wäre er schlimmstenfalls gar in der Pflicht solche Angebote irgendwo zu melden?

Nehmen wir mal weiter an, der Betreiber hätte schon nachgefragt bei dem User, der die Rasenmäher verhökert. Der hätte behauptet, das wären alles Privatverkäufe. Ist der Betreiber damit auf der sicheren Seite?

Dem Obergärtner (Betreiber) geht es nicht darum, viele User auszusperren sondern klare Rahmenlinien zu haben, die er den Kleingärtner auch vermitteln kann, um damit seine Situation klar zu machen als Begründung, warum er in solchen Fällen so handelt.

Viele Grüße
Eva

Es gibt zwar einige Unsicherheiten aufgrund der Urteile zu Fragen des Urheberrechts, aber dass Forenbetreiber dafür haftbar gemacht werden können, weil ein User ohne Gewerbeschein ein Gewerbe betreibt wäre mir neu.

Klare Rahmenbedingungen schafft der Betreiber durch seine Nutzungsbedingungen. Weist er dort eindeutig darauf hin, dass gewerbliche Verkäufe nicht erlaubt sind, dann gerät er auch nicht in Erklärungsnot, wenn er um Unterlassung bittet.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

nochmals dankeschön. Dann müßte sich der Betreiber wohl einmal daran machen, seine Nutzungsbedingungen entsprechend eindeutig zu formulieren.

Viele Grüße
Eva

Hi

Nun wäre die eine Frage, ob das in steuerlicher Hinsicht
bereits relevant wäre vom Umfang her.

Steuerlich relevant sind ja an auch Gewinne aus privaten Spekulationsverkäufen. Ob das auch gewerbsmäßig ist, ist wohl deine Frage.

Aber den Forumsbetreiber drückt die andere
Frage, ob er sich denn selber irgendwie in die Bredouille
bringt, wenn er solche Verkäufe nicht unterbindet, obwohl ein
gewisser Verdacht ja offensichtlich da ist.

Ich bin nun ja kein Rechts-Experte, aber vielleicht hilft es dir ja, mal so überlegt: ist eine Zeitung verpflichtet, bei den Kleinanzeigen zu prüfen, ob die Verkäufe privat oder gewerbsmäßig sind? Und ist die Zeitung dann auch verpflichtet, zu prüfen, ob der Anzeigegeber auch ein Gewerbe angemeldet hat und die Steuer korrekt zahlt?

Gruß,
Andreas