Guten Tag, darf man überall auf einem Parkplatz, in dessen Gebäude man eingemietet ist, Kundenstopper aufstellen, also auch unter dem Vordach des Nachbarmieters?
Huhu!
Guten Tag, darf man überall auf einem Parkplatz, in dessen
Gebäude man eingemietet ist, Kundenstopper aufstellen
Was ist denn ein Kundenstopper?
Ist es vielleicht ein Türstopper, aber nur für einkaufende Leute?
oder eine Sicherheitsfachkraft, die Leute mit entwendeten Sachen an der Flucht hindert?
Gruß
Paul
Nein Nein, keines von beiden.
Ein Kundenstopper ist ein Plakataufsteller. Restaurants verwenden dafür meist Kreidetafeln, der Einzelhandel benutzt Plakate, die in einen Kundenstopper geklemmt werden.
Hallo.
Frage den Vermieter ob er damit einverstanden ist.
Ich bin nicht rechtskundig.
Solltest Du aber auf meinen angemieteten Stellplatz,
ohne meine Erlaubnis, einen dieser Stopper aufstellen, dann…!
Schönen Gruß
noge
OT
Hallo.
Gleichfalls.
Frage den Vermieter ob er damit einverstanden ist.
Du bist hier: Experten -Forum - Brett "Allgemeine Rechtsfragen"
Ich bin nicht rechtskundig.
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Solltest Du aber auf meinen angemieteten Stellplatz,
ohne meine Erlaubnis, einen dieser Stopper aufstellen,
dann…!
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Schönen Gruß
noge
Viele liebe Grüße
Sue
Huhu!
Frage den Vermieter ob er damit einverstanden ist.
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Rechtsfragen"
Da hat er aber Recht.
Wenn der Vermieter nichts dagegen hat, wenn jedes Geschäft den Parkplatz mit je 40 Werbeaufstellern pflastert, dann kann man auch so verfahren.
Gruß
Paul
Ahaaaaaaa
… nun weiss auch ich, was „Kundenstopper“ sind. Ich hatte zunächst den Verdacht, dass damit irgendwelche Parkhinderungsgeräte gemeint sind.
Was das Aufstellen angeht:
Der Eigentümer der Parkplätze bzw. der Mieter wäre der richtige Ansprechpartner.
Es kommt auch darauf an, ob der Mietvertrag für das Gebäude derartige Nutzung des Parkplatzes genehmigt.
Gruss
Iru
Hallo,
vielleicht sollte man sich mal die Fragen stellen, ob
- der Mietvertrag hierzu etwas regelt
- um was für eine Mietsache es sich genau handelt und
- ob der Vermeiter ein berechtigtes Interesse daran haben kann, Kudnenstopper zu verbieten.
- Und dann kann man im Zweifel den Nachbarmieter fragen, auf dessen Miet-/Pachtgrund das Ganze scheinabr aufgestellt werden soll. Dieser braucht dann wohl kein berechtigtes Interesse, das Ganze zu untersagen.
Gruss akkon
Hallo liebe/r Sue.
Entschuldige dass ich als Surfer Deine Kreise gestört habe.
Du solltest aber auch mal andere Gedankengänge zulassen.
Ich übersetze die Anfrage für Dich in meine Denkweise:
Darf ich mit Werbetafeln meine Nachbarn zumüllen?
Offenbar erwartete der Frager rechtskundige Unterstützung bei seiner geplanten Aktion.
Viel Freude in 2010
noge