Doppelte Rücküberweisung

Hallo!

Ich habe von jemandem gehört, dem Folgendes passiert ist:
Die Person hat bei einem Online-Shop etwas bestellt und dann die Annahme verweigert als der Artikel geliefert wurde.
Das Geld wurde einfach nicht zurücküberwiesen, daraufhin hat sie sich bei dem Shop gemeldet. Obwohl noch keine Überweisungsgutschrift für die Person vorlag, hat eine Mitarbeiterin den fälligen Betrag zurücküberwiesen (PayPal).
Dann allerdings nach einigen Tagen wurde der Betrag nochmals, diesmal per normaler Überweisung, überwiesen.
Der Shop hat sich seither bei der Person nicht gemeldet.

Dazu nun ein paar Fragen:

  1. Sofern sich der Shop nicht meldet, wie sind dessen Rechtsansprüche?
  2. Kann der Shop auch z.B. nach einem Jahr noch den Betrag zurückverlangen?
  3. Es handelt sich um Betrug/Diebstahl der Person?
  4. Muss die Person sich selbst sofort nach Bemerken der Situation beim Shop melden?
  5. Was könnte der Mitarbeiterin passieren? Muss sie Angst um ihre Stelle haben?

Vielen Dank schonmal für alle Antworten!

Gruß

  1. Sofern sich der Shop nicht meldet, wie sind dessen
    Rechtsansprüche?

Der Anspruch ist auf Herausgabe gerichtet. Das gilt auch dann, wenn der Shop sich nicht meldet, aber dann macht er diesen Anspruch ja eben auch nicht geltend.

  1. Kann der Shop auch z.B. nach einem Jahr noch den Betrag
    zurückverlangen?

Ja, mind. drei Jahre lang.

  1. Es handelt sich um Betrug/Diebstahl der Person?

Nein. Betrug deswegen nicht, weil es keine Pflicht gibt, über den Fehler zu informieren. Diebstahl unter anderem deswegen nicht, weil nur körperliche Gegenstände (Sachen) gestohlen werden können.

  1. Muss die Person sich selbst sofort nach Bemerken der
    Situation beim Shop melden?

Nein.

  1. Was könnte der Mitarbeiterin passieren? Muss sie Angst um
    ihre Stelle haben?

Das kann dir hier sicher niemand sagen.

Levay

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! :smile: