Unterhaltsanspruch für 23 J. Arbeitslosen ?

Hallo,

nehmen wir mal folgendes an:

Ein Sohn (23) ist arbeitslos und lebt bei seiner Mutter und Stiefvater.
Muss der leibliche Vater Unterhalts zahlen??

lisa

Hallo,

was tut der Sohn sonst noch? Sich bewerben? Eine Ausbildung absolvieren?

Gruß
Ingrid

Hallo

er hat eine Ausbildung gemacht, als Zimmer, hat anschießend als Zimmerer gearbeitet,bis 1.12.09

lisa

Hallo Lisa,

dann bekommt er ja erst einmal Arbeitslosengeld. In dieser Situation Unterhalt zu fordern, dürfte recht schwierig sein. Richter sehen das dann meist so, dass sich das „Kind“ halt dann um jeden irgendwie erreichbaren Job (Hilfsarbeiten, umziehen dahin, wo es einen Job gibt usw.) bemühen muss, statt den „Eltern auf der Tasche zu liegen“. Selbst Teilzeit oder Zeitungen und Prospekte austragen würde oft schon soviel bringen, dass der Unterhaltsbedarf gedeckt ist.

Im Übrigen wäre da auch der Elternteil zu Unterhalt verpflichtet, bei dem das „Kind“ wohnt. Die Naturalleistungen dieses Elternteiles würden von der Unterhaltspflicht des anderen Elternteiles abgezogen werden.

Gruß
Ingrid