@Admins: Dieser Beitrag ist kein Doppelposting, es sind zwei unterschiedliche Fragen, die sich auf zwei unterschiedliche Rechtspunkte beziehen, daher bitte nicht mehr löschen.
Nun, wie sieht es aus wenn sich jemand einen privaten KFZ-Stellplatz
anmietet um sein zweitfahrzeug über längere Zeitraume abzumelden und
abzustellen.
Wenn dann nun die Person sein KFZ nicht abstellen könnte, weil der
Stellplatz bereits seit Wochen belegt ist von einem unbekannten
fahruntauglichen Unfallfahrzeug, welches ohne Kennzeichen dort
abgestellt wurde?
Die Polizei kann aufgrund der fehlenden dringlichkeit und der
Parkfläche auf Privatgrund nicht abschleppen oder umsetzen lassen.
Wenn diese Person selbst eine Umsetzung beauftragt sind die Kosten in
Höhe von 170 Euro selbst zu bezahlen und einzufordern, was jedoch bei
einem Fahrzeug ohne Kennzeichen schwierig ist.
Was ist der genaue Unterschied zwischen einem Abschleppdienst und
einer privaten Umsetzung? Wenn jemand dabei einen Schaden verursacht
dann muss dieser ersetzt werden ist klar. Aber sonst?
Man könnte auch den Wagen aufbocken und auf die Straße umsetzen,
irgendwann würde er der Polizei auffallen und einen orangenen Punkt
an der Scheibe finden…