Guten Tag,
wenn man ein Artikel im Internet für 15,95Euro bestellt und eine Auftragsbestätigung bekommt, das man das Spiel für den Preis gekauft hat, kann dann der Anbieter den Preis erhöhen, und den erhöhten Preis verlangen ohne den Käufer zu Informieren?
Viele Grüße
Twigi
Hallo,
was denn nun:
Hat der Kunde eine Auftragsbestätigung bekommen (= Bestätigung, dass man eine Bestellung aufgegeben hat, ohne dass der Verkäufer das Angebot schon angenommen hätte) oder eine Annahme des Angebots (Zustandekommen des Vertrags)?
VG
EK
Hi,
bestellungen aufgegeben–>Bestellbestätigung vom Anbieter mit hinweis von einer Lieferverzögerung–> bei erneuten aufrufen des Artikels die Preiserhöhung.
Bestellung wurde bei einem großen Internetanbieter aufgegeben.
Viele Grüße
Twigi
hi,
bestellbestätigung ist nicht automatisch gleichzusetzen mit auftragsannahme.
nur bei einer auftragsannahme kann der besteller auf sein recht, den artikel zum niedrigeren preis zu bekommen, pochen.
rücktritt bliebe allemal, vielleicht läßt sich der anbieter ja dann erweichen. schwierig wird´s wohl nur, wenn der anbieter „monopolist“ ist…
saludos, borito
Hallo,
bei allen großen Online-Händlern bekommt man nur eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung. Die Bestellung ist ein Angebot des Kunden, das der Versender annehmen kann oder auch nicht. Verschickt er die bestellte Ware, nimmt er das Angebot des Kunden an. Bis dahin ist in der Regel noch kein Vertrag zustande gekommen, da das, was die Versender dem Kunden schreiben, keine Annahme darstellt.
Hier scheint bislang noch kein Vertrag zustande gekommen zu sein, denn weder gab es eine Annahme des Angebots durch den Versender zu den Konditionen der Bestellung noch eine Lieferung noch ein Einverständnis des Kunden mit dem neuen Preis.
Daher gibt es auch keinen Rücktritt.
VG
EK