Guten Tag,
kann ein Bürge ohne Kenntnis des Schuldners aus der Bürgschaft entlassen werden ? Und was ist mit den Verbindlichkeiten die daraus anlaufen.
Nein, kann er nicht, der Gläubiger muss der entlassung des Bürgens zustimmen. Falls der Schuldner den Bürgen entlassen will, muss die Zustimmung vorliegen, ansonsten kann der Gläubiger beim Bürgen weiterhin vollstrecken.
Hallo,
kann es sein, dass Du die Frage nicht richtig gelesen hast
Es geht in der Ausgangsfrage um die Entlassung des Bürgen durch den Gläubiger ohne Kenntnis des Schuldners. Diese ist selbstverständlich möglich. Der Gläubiger kann Sicherheiten verlangen und sich dieser auch nach eigenem Gusto wieder begeben. Wobei mir Teil zwei der Frage nicht einleuchtet: Was sollen daraus für Nachteile für den Schuldner entstehen?
Gruß vom Wiz
Zum Thema…der Bürge wurde ohne Auflagen aus der Bürgschaft entlassen. Resultat der Geschichte : der Schuldner wurde durch die mangelnde Bürgschaft zur EV gezwungen. Dies wäre nicht nötig gewesen, wenn die Bürgschaft gegriffen hätte. ( Zahlungsausfälle im 5 stelligen Bereich - Kundenforderungen )
Hallo,
Zum Thema…der Bürge wurde ohne Auflagen aus der Bürgschaft
entlassen. Resultat der Geschichte : der Schuldner wurde durch
die mangelnde Bürgschaft zur EV gezwungen. Dies wäre nicht
nötig gewesen, wenn die Bürgschaft gegriffen hätte. (
Zahlungsausfälle im 5 stelligen Bereich - Kundenforderungen )
Ist es nicht ohnehin so, dass die beiden gesamtschuldnerisch haften und sich der Gläubiger aussuchen kann, an wen er sich wenden will?
Btw., der Schuldner wurde nicht durch die mangelnde Bürgschaft, sondern durch seine eigenen Schulden zur EV gezwungen.
Gruß
loderunner (ianal)