Hallo Ihr Lieben,
ich suche gerade einen Gesetzestext aus dem deutlich wird, welche gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten es in Firmen geben muss. Gibt es da ein Gesetz, aus dem dieses deutlich wird oder muss man sich das einzeln zusammen suchen? Ich hänge nämlich gerade beim Brandschutzbeauftragten fest- wo genau steht das, das dieser verpflichtend ist für Unternehmen? Kann mir da einer helfen?
Und noch eine andere Frage, da ich kein Jura studiert habe, kenne ich mich überhaupt nicht aus mit irgendwelchen Gesetzesbüchern oder dergleichen. Ich habe jetzt z.B. gefunden, das in Paragraph 4f des Bundendatenschutzgesetzes steht, dass Unternehmen verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Weiterhin steht in diesem Gesetz: Originaltext gefunden auf Seite 2814BGB. Kann ich dann davon ausgehen, dass dieses Datenschutzgesetz ein Auszug aus dem BGB darstellt? Oder ist das Datenschutzgesetz ein extra Gesetz neben dem BGB? Ähnliches hatte ich dann auch beim Arbeitsschutzgesetz…
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen!
Ich danke euch schon einmal!
Hallo,
ich suche gerade einen Gesetzestext aus dem deutlich wird,
welche gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten es in Firmen
geben muss. Gibt es da ein Gesetz, aus dem dieses deutlich
wird oder muss man sich das einzeln zusammen suchen? Ich hänge
nämlich gerade beim Brandschutzbeauftragten fest- wo genau
steht das, das dieser verpflichtend ist für Unternehmen? Kann
mir da einer helfen?
das ist in einzelnen Gesetzen geregelt. Wende Dich am besten an die zuständige Handels- oder Handwerkskammer. Die können helfen.
Und noch eine andere Frage, da ich kein Jura studiert habe,
kenne ich mich überhaupt nicht aus mit irgendwelchen
Gesetzesbüchern oder dergleichen. Ich habe jetzt z.B.
gefunden, das in Paragraph 4f des Bundendatenschutzgesetzes
steht, dass Unternehmen verpflichtet sind einen
Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Weiterhin steht in diesem
Gesetz: Originaltext gefunden auf Seite 2814BGB. Kann ich dann
davon ausgehen, dass dieses Datenschutzgesetz ein Auszug aus
dem BGB darstellt? Oder ist das Datenschutzgesetz ein extra
Gesetz neben dem BGB? Ähnliches hatte ich dann auch beim
Arbeitsschutzgesetz…
Das Datenschutzgesetz ist ein eigenes Gesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/
http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzbeauftragter
Gruß
S.J.
Vieles leitet sich u.a. auch von den Richtlinien der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab der das Unternehmen angehört - das in Kombination mit Größe und Produktionsprogramm der Firma lässt dann ableiten, ob diese Ämter von Mitarbeitern/Firmeninhabern selbst übernommen werden können, ob für diese eine einfach Schulung im Sinne einer Einweisung zu dem Thema ausreicht oder ein ganzes Seminar mit Nachweis oder ob ein externes Unternehmen beauftragt werden muss.
Brandschutz z.B. hängt auch eng mit Wartungspflichtigen Gräten (Vorgabe der BG) zusammen und je nach Produkt mit dem QM-System und entsprechenden Zertifikaten.
In einem sehr kleinen Unternehmen, welches z.B. Stoffe vernäht reicht es aus, wenn ein Mitarbeiter nebenher mit Einweisung benannt wird, welcher sonst seiner Tätigkeit im Betrieb als Näher nachgeht. Bei einem Unternehmen aus der z.B. Chemiebranche mit entsprechenden Anlagen im Betrieb wird das Thema anders gestaltet sein.
Je nach Unternehmensgröße und Struktur sowie Arbeitsplatzbeschaffenheit fällt auch die Aufgabe und Benennung des Datenschutzbeauftragten anders aus. Infos wo Du Dich hier schlau machen kannst hast Du ja schon erhalten.
Gruß,
Alexandra