Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus welches eine riesige Tiefgarage hat, über die auch andere Hauser angebunden sind. Jetzt habe ich letztens (zufällig) herausbekommen das in dieser Tiefgarage eine Videoanlage installiert ist, von der nur die Hausverwaltung etwas weiß. Ich habe den Verwalter mal drauf angesprochen, ob dies überhabt zulässig ist und habe nur zur Antwort bekommen, dass unsere Tiefgarage ja nur mit Schlüssel zu betreten ist und daher nicht öffentlich ist und so muss auch keiner über die Videoüberwachung informier werden.
Ist jetzt eine Videoüberwachung in so einer Tiefgarage zulässig? (meiner Meinung nach ist dies ein öffentlicher Raum)
Hallo,
zur Antwort bekommen, dass unsere Tiefgarage ja nur mit
Schlüssel zu betreten ist und daher nicht öffentlich ist und
so muss auch keiner über die Videoüberwachung informier
werden.
Ich würde auch sagen, dass die Tiefgarage öffentlicher Raum ist, weil ja Hauseigentümer, Besitzer und evtl. deren Gäste die Garage nutzen dürfen.
Ist jetzt eine Videoüberwachung in so einer Tiefgarage
zulässig? (meiner Meinung nach ist dies ein öffentlicher Raum)
Ich würde sagen, dass auf die Videoüberwachung hingewiesen werden muss. Zulässig kann sie durchaus sein, die Hausverwaltung wird sagen, damit wird Vandalismus, Einburch etc. verhindert bzw. wäre später zu verfolgen.
Viele Grüße
Holygrail
Hallo,
unabhängig von der Zulässigkeit oder eben der Verneinung derselben muß m.E. auf diese hingewiesen werden:
"Für jeden überwachten Bereich sind aussagekräftige
Hinweisschilder in Augenhöhe zu installieren. Sie können
aus einem Text oder einem Piktogramm bestehen und
dürfen nicht zu klein sein. Die Schilder müssen jedem
Betroffenen „ins Auge fallen“.
Quelle und Link mit weiteren Infos:
https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauere…
mfg, tf