wenn man einen Gebrauchtwagen vom Händler kauft, müssen diese ja 1 Jahr Gewährleistung geben.
Wenn nun ein Händler ein Fahrzeug in „Kundenauftrag“ verkauft, ist er dann trotzdem an die Gewährleistung gebunden?
Oder muss man ihm im Schadensfall (der laut Gewährleistungsrecht, nenne das jetzt mal einfach so)nachweisen, das er das Auto auf eigene Rechnung verkauft hat?
… ein Verkauf durch einen Händler „im Kundenauftrag“ ist einerseits ein beliebter Trick, um Gewährleistungsansprüche fernzuhalten, andererseits sind solche Agenturgeschäfte nicht grds. Umgehungsgeschäfte. Es kommt also auf die Umstände an.
Wenn ichn der Käufer wäre, würde ich mich mit dem Voreigentümer in Verbindung setzen und abklären, wie der Händler zu dem Wagen gekommen ist. Hat der Voreigentümer diesen an den Händler verkauft (am besten Kopie des KV besorgen) läge klar ein Umgehungsgeschäft vor.
Problematisch wird es, wenn Voreigentümer und Händler gemeinsame Sache machen.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung dazu!
wenn man einen Gebrauchtwagen vom Händler kauft, müssen diese
ja 1 Jahr Gewährleistung geben.
mindestens.
Wenn nun ein Händler ein Fahrzeug in „Kundenauftrag“ verkauft,
ist er dann trotzdem an die Gewährleistung gebunden?
Nein, denn er ist nur Vermittler aber nicht Vertragspartner/Verkäufer.
Oder muss man ihm im Schadensfall (der laut
Gewährleistungsrecht, nenne das jetzt mal einfach
so)nachweisen, das er das Auto auf eigene Rechnung verkauft
hat?
Wenn man das behauptet, so muss man das natürlich auch beweisen.