Guten Tag, die Versicherung des Unfallgegeners wurde zu einem Schmerzensgeld verurteilt.Außerdem muss die Versicherung für weitere Unfallfolgen anteilsmässig (2/3 Schuld zugewiesen) zahlen, allerdings bestanden seit dem Unfall keine weiteren gesundheitlichen Beschwerden(Folgeschäden), doch diese treten nun auf. Den damaligen Anwalt gibt es nicht mehr. Das Gerichtsurteil ist aus dem Jahre 1986, sind die Ansprüche aus dem Urteil gegenüber der Versicherung bereits verjährt u. wenn nein, was muss man tun um weitere u. zukünftige Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung gelten zu machen? Muss man sich wieder einen Anwalt nehmen oder kann man sich direkt an diese Versicherung wenden?
Ich verstehe das so, dass es sich um ein Feststellungsurteil handelt. Tenor „Es wird festgestellt, dass …“
Verjährung tritt frühestens nach 30 Jahren ein.
Natürlich kann man sich direkt an den Versicherer wenden. Einen Grund, auf einen Anwalt zu verzichten, sehe ich aber nicht.
Levay