wenn Erben ein Mehrfamilienhaus erben, die Witwe des verstorbenen hat Nießbrauchsrecht erhalten, möchte das Haus aber nicht behalten sondern verkaufen und in eine kleinere Wohnung ziehen.
das kann man über die Sterbetafel und den hoffentlich festgesetzten Jahreswert des Nießbrauchs ermitteln. Danach multipliziert man die statistische Restlebenserwartung mit dem Jahreswert, und kann dann noch beliebig komplex Inflationsrate, Anlagegewinne, … einrechnen. Oder man setzt sich bei einer Tasse Kaffee nett zusammen, und schaut sich tief in die Augen, und findet dann eine für beiden Seiten akzeptable, runde Summe.