Werbung mit alten besseren Testberichten erlaubt?

Hallo,

aktuell bietet ein großer Discounter ein Ohrthermometer an und bewirbt es mit dem Testurteil „gut“ (2,5) der Siftung Warentest von 9/2008.

In einem neueren Test von 6/2009 schnitt dasselbe Gerät bei Stiftung Warentest jedoch nur noch mit der Note 3,0 „befriedigend“ ab.

Mit einem „befriedigend“ hätte man das Gerät sicher nicht gekauft.

Ist es überhaupt erlaubt mit diesem alten und überholten Test zu werben?

Kann man es aus DIESEM GRUND zurückgeben?

Ist es überhaupt erlaubt mit diesem alten und überholten Test
zu werben?

Gab es schon früher, Ansprechpartner ist da Stiftung Warentest. Die mögen sowas gar nicht…

Ganz sicher nicht

Ist es überhaupt erlaubt mit diesem alten und überholten Test
zu werben?

Gab es schon früher, Ansprechpartner ist da Stiftung
Warentest. Die mögen sowas gar nicht…

Und was bitte sehr, soll die Stiftung Warentest für den Käufer tun?

Hier liegt ein Wettbewerbsverstoß nach http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html vor. Diesen kann aber nur ein Wettbewerber oder eine Verbraucherschutz- bzw. Wettbewerbsrechtliche Organisation bekämpfen. Stiftung Warentest ist aber „weder, noch“. Dass die so etwas nicht „mögen“ mag sicher stimmen. Das hat aber keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.

Insofern passt Deine Antwort leider überhaupt nicht zur Frage.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ist es überhaupt erlaubt mit diesem alten und überholten Test
zu werben?

Nein. Es handelt sich um einen Wettberwerbsverstoß, der allerdings keinen direkten Einfluss auf den Kaufvertrag hat.

Kann man es aus DIESEM GRUND zurückgeben?

Schwierig. Was sagt der Verkäufer zu dem Sachverhalt?

Gruß

S.J.

Hallo!

Insofern passt Deine Antwort leider überhaupt nicht zur Frage.

Doch - passt schon! Stiftung Warentest kann die Verwendung ihres Labels untersagen. Und wie schon korrekt gesagt achtet Stiftung Warentest zwischenzeitlich sehr darauf, dass die aktuellen Testergebnisse kommuniziert werden. Hersteller mussten schon Verpackungen vom Markt nehmen und entsprechend korrigieren.

Nutzungsbedingungen der Stiftung Warentest-Labels: http://www.test.de/unternehmen/werbung/nutzungsbedin…

Zitat:
"3. Die Werbung mit den Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest ist nur gestattet, wenn die Untersuchung nicht durch eine neue Untersuchung der gleichen Produktgruppe unter geänderten Bedingungen oder durch neue Erkenntnisse zur Untersuchungs- bzw. Bewertungsmethodik überholt ist."

Gruß
Falke

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danke

die Nutzung des Logos der Stiftung Warentest für Werbezwecke ist sicher an Bedingungen geküpft

hier wäre dann denkbar, dass nur mit den aktuellsten Test geworben werden darf (?)

an die Verbraucherzentrale meines Bundeslandes hab ich schon geschrieben, noch keine Rückmeldung