Liebe Wissende…
vielleicht kann mir jemand bei der Beantwortung folgender Frage helfen:
Ich habe vom 01.10.99 bis 28.02.01 als Kfz-Meister in einer Firma gearbeitet. Am 15.01.01 habe ich meine Kündigung zum 28.02. geschrieben, da ich mich selbstständig machen werde.
Nun kam gestern meine Februar-Abrechnung per Post und ich musste feststellen, daß mein AG die Weihnachtsgratifikation (1.715,- DM netto) vom Februargehalt abgezogen hat.
Ich bin bisher davon ausgegangen, daß ich das Weihnachtsgeld, das im November 2000 ausbezahlt wurde, nicht zurückgeben muss, da seitdem 3 Monate vergangen sind. Liege ich also mit dieser Vermutung total falsch? Wie lange hätte ich arbeiten müssen, um den Weihnachtsgeldanspruch nicht zu verlieren???
In 1999, als ich in dieser Firma angefangen habe, bekam ich natürlich KEIN Weihnachtsgeld…
Bin für Aufklärung dankbar! Ein schönes Wochenende.
Frank.
Hallo Frank,
unfein aber rechtens… Allerdings nur dann, wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarung eine Passage á la ‚scheidet der Arbeitnehmer bis zum 31.03. des Folgejahres (bei Weihnachtsgeldern zwischen 200 DM und einem Monatsgehalt) bzw. bis zum 30.06. des Folgejahres (bei Weihnachtsgeldern, die ein Monatsgehalt überschreiten), so ist die gewährte Gratifikation in voller Höhe zurückzuzahlen.‘ enthält.
Die Tatsache, daß das Weihnachtsgeld schon im November ausgezahlt wird, tut nichts zur Sache, insofern sind die drei Monate, die zwischen der Auszahlung und Deinem Ausscheiden liegen, irrelevant. Schließlich bekommst Du das Geld nicht nur für Deine Arbeit von Januar bis November, gell?
1999 hast Du kein Weihnachtsgeld bekommen, weil irgendwo eine Vereinbarung zu existieren schein, daß ein solches erst nach einem Jahr der Betriebszugehörigkeit gezahlt wird (das mache ich bei meinen Verträgen auch so).
Was sagt denn Dein Arbeitsvertrag zu diesem Thema?
So long
Tessa
Hallo, TessaVance,
vielen Dank für Deinen ausführlichen Antwortartikel! Ich würde Dir gerne einige Auszüge aus einer Betriebsratinformation zum Thema Sonderzahlungen zitieren, vielleicht kannst Du mit diesen Aussagen etwas mehr anfangen?
-1. „Die AN erhalten eine jährliche Sonderzahlung von 85% des mtl. Gesamtbruttoentgeldes.“
-2. „Die Voraussetzung für den vollen Anspruch auf eine Sonderzahlung ist ein Arbeitsverhältnis, das während des gesamten Kalenderjahres bestanden hat und nicht zum 31. Dezember geküngigt ist.“
-3. „AN deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Oktober begonnen haben, erhalten für jeden, während des Kalenderjahres geleisteten vollen Kalendermonat 1/12 der Sonderzahlung.“
-4. „AN deren Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres endet, haben keinen Anspruch auf Sonderzahlungen.“
Dies sind betriebliche Regelungen, die unser Betriebsrat in Kaiserslautern am 01. September 2000 abgesegnet hat und jeder Mitarbeiter unterschreiben musste. Mein Arbeitsvertrag an sich äussert sich zu diesem Thema nicht…
Vielleicht noch dieses: Die Gehalts-/ und Lohnansprüche sind an dem Tarifvertrag der Gewerkschaft HBV / DAG Großhandel Pfalz angelegt.
Würde mich freuen, wenn Dir dazu noch etwas einfällt, was Du mir mitteilen möchtest… :0)
Gruß, Frank.
Hallo, Frank
wie das in Rheinland Pfalz ist, kann ich dir leider nicht sagen. Als mein Mann zum 31.01 gekündigt hat, musste er 70 % des Weihnachtsgeldes zurückzahlen. Allerdings unterlag er den Tarifbestimmungen der IG Metall Niedersachsen. Am besten ist, du rufst bei der Gewerkschaft mal an. Wenn sie nett sind, geben sie dir vielleicht Auskunft über die Bestimmungen zum Weihnachtsgeld, müssen sie aber nicht, nur wenn du Gewerkschaftsmitglied bist. Wenn in deinem Arbeitsvertrag keine gesonderten Aussagen zum Weihnachtsgeld gemacht werden, gelten die Bestimmungen des Manteltarifvertrages.
Hoffe, ich konnte ein bißchen helfen.
Gruß Ordnazo
Hi,
die zitierten Regelungen sind eine Betriebsvereinbarung, die günstiger als die tariflichen Bestimmungen sind, und damit Vorrang geniessen.
Demnach dürfte das Weihnachtsgeld weder zurück gefordert noch verrechnet werden.
Gruß,
Francesco
Hallo, Francesco!
Danke für Deine Antwort. Heisst das also nun, daß die Firma das Weihnachtsgeld NICHT hätte einbehalten dürfen?
Wenn ja, welche Möglichkeiten habe ich nun, dieses zurückzufordern?
Gruß, Frank.
Hi,
ich plädiere immer zuerst für den harmonischen Weg, nämlich sich gütlich zu einigen. Ich würde den Arbeitgeber anrufen und ihn auf die Bestimmungen der Betriebsvereinbarung hinweisen und bitten, den Fehlbetrag noch zu überweisen.
Wenn er dies verweigert, wird er eine Begründung angeben, die zu überprüfen wäre. Dann müßtest du entscheiden, ob du auf Zahlung klagst. Das soltest du mit Hilfe eines Rechtsanwaltes tun.
Gruß,
Francesco