Schule verklagen möglich?

Guten Tag,
meine Frage besteht darin, ob man die Schule dafür verklagen kann, dass man jetzt weder mit einer guten Ausbildung anfangen kann bzw. auf eine weiterführende Schule gehen kann.
Ich beschreibe die Situation:
Ein Schüler war auf einer Realschule und ist dort in der 9. Klasse sitzen geblieben. Er ist in eine neue Klasse gekommen und kann nicht sehr gut mit weniger intelligenten Menschen umgehen bzw. fühlt sich einfach nicht wohl bei ihnen. Derjenige hat die 9. Klasse mit einem mittelmäßigen Zeugnis gemeistert. Er konnte sich immernoch nicht in die Klasse integrieren, weil er es auch nicht wollte.

In der 10. Klasse fehlte er sehr oft, weil er einfach keine Lust mehr hatte in diese Klasse einen Fuß zu setzen. Er habe schon des öfteren mit seiner Mutter gesprochen gehabt, ob es nicht möglich sei in die Parallelklasse zu gehen, weil dort sein bester Freund reingeht und sie sich bestens verstehen und somit hätten sie auch zusammen für die Schule lernen können etc. Der Rest der Klasse von seinem Freund war ihm auch sehr sympatisch, weil er einige aus seiner Freizeit kennt und er sich allgemein dort wohler fühlte.
Er ging nahezu jede Pause in die Klasse seines Freundes, um dort zu verweilen.

Er war sich seinen Problemen bewusst und versuchte es über andere Wege. Er ging zur Schulleitung und fragte seinen Klassenlehrer und den Schulleiter, ob er nicht in die Parallelklasse wechseln könne. Daraufhin kam wenn nur ein:„Du bist in deiner jetzigen Klasse besser aufgehoben.“

Daraufhin verschlechterte sich auch sein psychischer Zustand. Seine Mutter ist dann mit ihm zum Schulpsychologen gegangen, jedoch konnte dieser auch nichts bzw wollte nichts tun in Hinsicht auf einen Klassenwechsel.

Zuletzt ist er noch zu seinem Hausarzt gegangen und habe ihm auch erzählt dass er sich unwohl fühle in der jetzigen Klasse. Der Arzt meinte, er würde sich darum kümmern, jedoch geschah nichts.

Nach seinem 18. Geburtstag ist er garnicht mehr in die Schule gegangen und meldete sich für die Berufsschule an, an der er auch angenommen wurde und jetzt ist und er sich sehr langweilt, da er den Stoff zum größten Teil beherrscht.

Gut genug Gerede … um zum Punkt zu kommen: Kann er die Schule dafür verklagen, dass sie ihm die Chance verwehrt hat seinen Realschulabschluss zu machen oder dass sie ihm einfach nicht helfen wollte, obwohl ihnen sein Problem bekannt war? Pädagogisch gesehn haben sie in seiner subjektiven Sicht voll und ganz versagt.

Ich bitte um Antworten auf Hinsicht inwiefern er sie verklagen könnte.
Es geht ihm nicht um Geld oder Sonstiges, es geht ihm hauptsächlich um Grechtigkeit, aufgrund der vergeudeten Zeit.

Fragen die noch offen sein könnten?

-Kein Realschulabschluss

-Teilweise selber Schuld daran keinen Schulabschluss bekommen zu haben aufgrund von Faulheit aus psychischen Gründen

-Er verstand sich größtenteils auch nicht mit den Lehrern. ( Die andere Klasse hatte größtenteils andere Lehrer)

-Er muss nun 2 Jahre in der Schule sein um den Realschulabschluss nachzuholen

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus auf eure Hilfe!

Auf was wollte man die Schule den verklagen?
Vorallem da eine Mitwirkungspflicht des Schülers besteht, der er nicht pflichtgemäss nachgekommen ist.

Hallo,

es gibt keinen Rechtsanspruch auf Versetzung in eine Parallelklasse.
Du hast deinen Wunsch vorgetragen, die Schulleitung/Lehrer waren aber der Meinung, dass dieser Wunsch nicht zu erfüllen sei. Ob diese Entscheidung für dich (oder die Klasse / die Schule) richtig war oder nicht, kann so locker niemand beurteilen und ist im Endeffekt auch nicht wichtig, da es sich maximal um eine Fehlentscheidung handelt - gegen pädagogische Fehlentscheidungen kann man, soweit ich weiß, nicht klagen. Zumal du große Probleme hättest, sie zu beweisen.

Ein Tipp, der nichts mit Recht zu tun hat: Du schreibst, du willst kein Geld, sondern Gerechtigkeit.
Was du beschreibst, klingt nach einem Kampf gegen Windmühlen. Ein Kampf, den du nicht gewinnen kannst, der dir aber die Kraft nimmt, dich darauf zu konzentrieren, etwas zu tun, um deine Situation zu verbessern (–> Schulbildung).

Sieh es so: Was wäre, wenn du entgegen aller Voraussagen den Prozess gewinnst? Du hättest immer noch keinen Schulabschluss, wärst schulisch/beruflich immer noch an der gleichen Stelle wie jetzt. Du könntest dich im Alter darauf berufen, dass du in der Schule falsch behandelt worden bist - aber es hätte dich beruflich nicht einen Schritt weitergebracht.

Gruß
Elke

Das Leben ist kein Wunschkonzert!
Hallo Freddy!

meine Frage besteht darin, ob man die Schule dafür verklagen
kann, dass man jetzt weder mit einer guten Ausbildung anfangen
kann bzw. auf eine weiterführende Schule gehen kann.

Mit Sicherheit nicht.

Ein Schüler war auf einer Realschule und ist dort in der 9.
Klasse sitzen geblieben. Er ist in eine neue Klasse gekommen
und kann nicht sehr gut mit weniger intelligenten Menschen
umgehen
bzw. fühlt sich einfach nicht wohl bei ihnen.

Was für ein Kreuz, dass er mit dummen Menschen konfrontiert
wird!!
Aber das wird ihm in seinem Berufsleben genauso gehen, also
gewöhne er sich schonmal dran. Da er so schlau ist, kann er
sich für den Umgang mit dummen Menschen sicher tolle
Strategien ausdenken.

Derjenige hat die 9. Klasse mit einem mittelmäßigen Zeugnis
gemeistert. Er konnte sich immernoch nicht in die Klasse

Das sollte er aber für die berufliche Zukunft unbedingt
lernen, er ist ja schließlich ein soziales Wesen. Dazu gehört
die Integration in Gruppen.

In der 10. Klasse fehlte er sehr oft, weil er einfach keine
Lust mehr hatte in diese Klasse einen Fuß zu setzen.

Bei der Arbeit würde er dafür fristlos gekündigt.

Er habe
schon des öfteren mit seiner Mutter gesprochen gehabt, ob es
nicht möglich sei in die Parallelklasse zu gehen, weil dort
sein bester Freund reingeht und sie sich bestens verstehen und
somit hätten sie auch zusammen für die Schule lernen können
etc. Der Rest der Klasse von seinem Freund war ihm auch sehr
sympatisch, weil er einige aus seiner Freizeit kennt und er
sich allgemein dort wohler fühlte.

Schade nur, dass das Leben kein Ponyhof ist.

Er war sich seinen Problemen bewusst und versuchte es über
andere Wege. Er ging zur Schulleitung und fragte seinen
Klassenlehrer und den Schulleiter, ob er nicht in die
Parallelklasse wechseln könne. Daraufhin kam wenn nur ein:„Du
bist in deiner jetzigen Klasse besser aufgehoben.“

Nun ja, die hätten es besser begründen können.

Daraufhin verschlechterte sich auch sein psychischer Zustand.

Die böse Schule hat ihn psychisch krank gemacht. Evil, evil!

Seine Mutter ist dann mit ihm zum Schulpsychologen gegangen,
jedoch konnte dieser auch nichts bzw wollte nichts tun in
Hinsicht auf einen Klassenwechsel.

Warum wohl?

Zuletzt ist er noch zu seinem Hausarzt gegangen und habe ihm
auch erzählt dass er sich unwohl fühle in der jetzigen Klasse.
Der Arzt meinte, er würde sich darum kümmern, jedoch geschah
nichts.

Das passiert, wenn man meint, andere seien für das eigene
Leben verantwortlich.

Nach seinem 18. Geburtstag ist er garnicht mehr in die Schule
gegangen und meldete sich für die Berufsschule an, an der er
auch angenommen wurde und jetzt ist und er sich sehr
langweilt, da er den Stoff zum größten Teil beherrscht.

Boah, was der alles beherrscht. Leider beherrscht er es nicht,
seinen Lebensweg selbstverantwortlich zu gestalten. Dazu
gehört inhO, dass man sich auch mal durchbeißt, sich anstrengt
und ein Ziel verfolgt, auch wenn nicht alles rosarot ist.

Gut genug Gerede … um zum Punkt zu kommen: Kann er die
Schule dafür verklagen, dass sie ihm die Chance verwehrt hat
seinen Realschulabschluss zu machen

Sie hat ihm nicht die Chance verwehrt. Er ist nicht
hingegangen, er hat sich nicht in die Klasse eingefügt, er ist
allein dafür verantwortlich!

oder dass sie ihm einfach
nicht helfen wollte, obwohl ihnen sein Problem bekannt war?

Es war und ist sein Problem.

Pädagogisch gesehn haben sie in seiner subjektiven Sicht voll
und ganz versagt.

Nein, ganz und gar nicht. Die Schule hat ihn auf seine eigene
Verantwortung zurückgeworfen. Einem Weichei alle Hindernisse
aus dem Weg zu räumen ist unpädagogisch, weil man so keinen
Menschen auf das (harte Berufs-) Leben vorbereitet.

Ich bitte um Antworten auf Hinsicht inwiefern er sie verklagen
könnte.

Gar nicht!

Es geht ihm nicht um Geld oder Sonstiges, es geht ihm
hauptsächlich um Grechtigkeit, aufgrund der vergeudeten Zeit.

Gerecht ist, dass jeder die Verantwortung selber tragen
muss, seine Mitschüler haben es getan. Vergeudet hat er seine
Zeit selbst mit seinem Rumgejammer.
Wenn er psychische Probleme hat, ist es seine Verantwortung,
sich in Behandlung zu begeben; vom Verklagen werden sie nicht
besser!

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus auf eure Hilfe!

Ich hoffe, es war eine!!!

Alles Gute
wünscht
Flaschenpost

hahaha ein troll

Ob derjenige nun ein Weichei sei spielt hier absolut keine Rolle es ging lediglich um die oben gennante Frage und nicht darum, was die Person ist, sein wird oder vor hat zu sein.

Zum Punkt Arbeitsleben: Man ist nicht verpflichtet zur Arbeit zu gehen. ( Gesetzlich gesehn, nicht moralisch )
Aber man kann frei entscheiden wo man arbeite.

Bei der Schule sieht das anders aus: Finanziell wird man noch von den Eltern unterstützt und soviele Schulen gibt es in der Umgebung auch nicht. Es ist auch noch meist vorgegeben die Schule zu besuchen, die am nächsten an dem Zuhause ist. ( Realschule etc. jeweils mit entsprechender Empfehlung der Grundschule) Ich bin mir nicht sicher, ob das so ist, aber habe es so im Hinterkopf behalten, als es mir jemand erzählte.

Da ich nicht mit viel Widerstand gerechnet habe werde ich Folgendes anhängen aus unserer Verfassung:

Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Im Prinzip ist die Schule mein „Beruf“ der mir vom Staat bis zum 18. Lebensjahr „aufgezwungen“ wird.
Ist schön und positiv, dass wir eine Schulpflicht haben spricht nichts dagegen.

Ich habe das Recht meine Ausbildungsstäte frei zu wählen! Das heißt der Schüler müsste je nachdem auch frei entscheiden auf was für eine Schule ich gehen werde. Gut diesen Punkt will ich auslassen vorerst, da er mit meinem obrigen geschriebenen Satz Widersprüche weckt.

Nun komme ich zum eigentlichen Punkt: Der Arbeitsplatz! Der Arbeitsplatz ist ein relativer Begriff.
Der Klassenraum ist der Arbeitsplatz eines jeden Schülers. Er sitzt dort am Tag durchschnittlich ~6 Schulstunden. Und leistet das, was von ihm verlangt wird. Und dann wird ihm verwehrt seinen Arbeitsplatz zu wechseln aufgrund von unvermeidbaren Problemen? Es wird ihm nichtmal ein Grund genannt? Man ist darauf angewiesen sich wohl zu fühlen. Schließlich ist die Würde des Menschen unantastbar!

Es ist strikt eine unterlassene Hilfeleistung, denn die Existenz desjenigen war zu diesem Zeitpunkt gefährdet. Sowohl finanziell hätte es schlecht ausgehen wie auch aus seelischer Basis hätte es eskalieren können!

mfG

Nun ist aber mal gut
Hallo,

Nun komme ich zum eigentlichen Punkt: Der Arbeitsplatz! Der
Arbeitsplatz ist ein relativer Begriff.
Der Klassenraum ist der Arbeitsplatz eines jeden Schülers.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsplatz
http://de.wikipedia.org/wiki/Klassenraum

Ich finde es absurd, wie hier von Dir Begriffe umgedeutet werden bis sie „passen“.

Aber da Du ja überzeugt zu sein scheinst, dass Du recht hast und alle, die Dir geantwortet haben, völlig daneben liegen, will ich Dich gerne in Deinem Irrglauben belassen.

Nur: Warum fragst Du dann hier, wenn Du über die Rechtslage bestens Bescheid weißt und sogar einen klaren Verstoß gegen die Grundrechte belegen zu können meinst.

Gruß

S.J.

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Hallo

zum UP hat Flaschenpost ja bereits das wichtigste gesagt. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Wechsel der Klasse. Wäre das der Fall, könnten die meisten Schulen gleich dicht machen, da man nur noch mit solchen Wünschen befasst ist.

Aber man kann frei entscheiden wo man arbeite.

Kann man auch in Bezug auf die Schule.

Bei der Schule sieht das anders aus: Finanziell wird man noch
von den Eltern unterstützt und soviele Schulen gibt es in der
Umgebung auch nicht. Es ist auch noch meist vorgegeben die
Schule zu besuchen, die am nächsten an dem Zuhause ist.

Nein, ist es nicht. Man kann auch eine andere Schule besuchen, sofern diese den Schüler aufnimmt und der Schüler bzw dessen Eltern die Kosten (Fahrtkosten etc.) übernehmen.

Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und
Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann
durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Das stimmt ja auch!

Im Prinzip ist die Schule mein „Beruf“ der mir vom Staat bis
zum 18. Lebensjahr „aufgezwungen“ wird.

Nein! Beruf meint eine institutionalisierte Tätigkeit, die ein Mensch für finanzielle oder herkömmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmäßig erbringt, bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist. Oder aber laut Bundesagentur für Arbeit ist ein Beruf ein Bündel von Tätigkeiten ist, die fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.

Also: Schule ist nicht gleich Beruf!

Ich habe das Recht meine Ausbildungsstäte frei zu wählen! Das
heißt der Schüler müsste je nachdem auch frei entscheiden auf
was für eine Schule ich gehen werde.

Tus doch. Nur übernimmt der Staat nicht die Kosten dafür!

Nun komme ich zum eigentlichen Punkt: Der Arbeitsplatz! Der
Arbeitsplatz ist ein relativer Begriff.

Ist er nicht. Dazu schrieb ja bereits Steve unten was.

Schließlich ist die Würde des Menschen unantastbar!

Das bleibt sie auch.
Aber nun solltest du mal die Kirche im Dorf lassen!

Es ist strikt eine unterlassene Hilfeleistung,

Sorry, war dein Beitrag bislang schon weitgehend Blödsinn wird es nun zu Schwachsinn!
Scheinbar schmeißt du hier jeden Begriff den du schon mal irgendwann gehört hast rein und benutzt ihn so wie dir es passt.

§ 323c Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist,

denn die
Existenz desjenigen war zu diesem Zeitpunkt gefährdet. Sowohl
finanziell hätte es schlecht ausgehen wie auch aus seelischer
Basis hätte es eskalieren können!

Alles in allem ist der Betroffene an der Situation so wie sie jetzt ist selbst Schuld! Aber es ist natürlich immer leichter die Schuld bei anderen zu suchen und zwar erst dann, wenn man erkennt, dass man es vermasselt hat.

Interessant wäre hier die Sicht der Eltern und ob sie dieses Ansinnen der Klage unterstützen.

Gruß
Wawi

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Nun Steve, ich bin mir nicht sicher, ob der Schüler im Recht ist, was glaubst du wohl warum ich hier Frage? Aus Spaß? Um meine „ich biege mir alles so zurecht damit ich ausm Schneider bin“ Gabe zu demonstrieren?

Aber dass dieser Schüler sich eventuell allein gelassen fühlt, sich betrogen und belogen, dass er nun 2 Jahre einfach so verschenkt hat aus denen er etwas Besseres machen hätte können, um nun Arbeiten zu können oder auch schon fast sein Abi in der Tasche haben zu können … Nein er muss extra noch weiter auf Staatskosten( Ja eure Steuergelder!) und auf den Geldkosten seiner Eltern leben, die selber nicht soviel haben. Ihm plagt ein schlechtes Gewissen, dass er aufgrund von früheren Ereignissen einfach nicht in die Masse reinpasst und versucht sich selbst zu helfen bzw sich Hilfe zu holen, aber immer nur aneckt egal wo er nachfragt. Ihm werden Sachen unterstellt wie: „Tja dafür scheinst du ja selbst verantwortlich zu sein“

Ich will ihn nicht als Unschuldslamm darstellen, denn er weiß sehrwohl dass er auch seinen Anteil dazu beigetragen hat.

MOD: Hat noch jemand rechtliche Antworten?
Ich sperre den Thread, weil ich heute mehrfach unzählige Antworten löschen musste, die allesamt keine rechtliche Antwort auf die rechtliche Frage beinhalteten und teilweise auch noch persönlich wurden, um nicht zu sagen: beleidigend.

Wenn noch jemand was rechtliches Maßgebliches beizutragen hat, möge er mir mailen, dann schalte ich das kurzfristig wieder frei. Alles andere - insbesondere Beleidigungen - werde ich aber weiterhin nicht dulden.

In der Sache mag eine Klage erfolglos sein, aber der Gedanke liegt nun auch nicht so fern, und Art. 12 GG ist ebenfalls die richtige Norm, wenn es um solche Belange geht.

Levay