Herr X hat vor ein paar Jahren bei der Firma 2und2 einen Hosting Vertrag abgeschlossen und das dann vergessen.
Er wird nur durch die jährlich wiederkommende Rechnung daran erinnert, die er jetzt auch immer zahlt.
Dieses Jahr bekommt er aufeinmal eine Rechnung mit einem um 65% höhren Rechnungsbetrag. Nachforschungen ergaben, das der Anbieter angeblich im August ein Email an die Kunden geschickt hat, in der er den Vertrag umstellen will und eine 4 Wochen widerrufsfrist einräumt.
Ist der neue Vertrag zustande gekommen?
Anfragen ignoiert der Anbieter natürlich, Faxe auch und vor einer 0900er Nummer nimmt man noch Abstand.
gruss
Hallo,
ein schwieriges Thema. Grundsätzlich kann eine Vertragsänderung nur durch übereinstimmende Willenserklärung der Vertragsparteien erfolgen.
Man müsste die Vertragsregelungen kennen um beurteilen zu können, ob durch Stillschweigen von Herrn X das Angebot von „2 und 2“ angenommen wird oder ob der Vertrag seine ausdrückliche Zustimmung zu Vertragsänderungen vorsieht.
Weiter müsste geklärt werden, ob die Email mit dem neuen Angebot bei Herrn X angekommen ist. In Deutschland gilt wohl die Absendung einer Email als sog. Anscheinsbeweis für deren Zugang. Allerdings hat der Absender ja auch die Möglichkeit, eine Zugangs- bzw. Lesebestägigung vom Empfänger einzuholen, was seine Beweislage verbessert. Die Frage müsste wohl juristisch geprüft werden.
Wenn Herr X Widerspruch gegen die neuen Bedingungen einlegen möchte, sollte er das per Einschreiben mit Rückschein abwickeln. Dann muss „2und 2“ wohl reagieren. Die Kosten für dieses Einschreiben sind wohl immer noch geringer als 65 % Preiserhöhung. Ob es allerdings hilft, ist fraglich, denn „2 und 2“ hat sicherlich die entsprechenden Juristen an der Hand. Vielleicht hilft ja auch der Hinweis von Herrn X, dass er mit Sicherheit den neuen Vertrag bei nächster Gelegenheit kündigen wird, wenn der Provider auf dessen Einhaltung besteht.
Das ganze juristisch klären zu lassen, birgt allerdings das Kostenrisiko (Rechtschutzversicherung ?). Wenn sich „2 und 2“ durchsetzt, hat Herr X nicht nur die höheren Kosten des neuen Vertrages, sondern auch die Anwalts- bzw. Gerichtskosten zu tragen. Ob das lohnt, muss Herr X abwägen.
Hier gilt wohl der alte Juristenspruch: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gotteshand.“
MfG
Zemionow
Hi, damir sollte man mal bei der Verbraucherzentrale vorstellig werden u. sich beraten lassen!
Vor einigen Jahren haben diese Masche, dass man binnen einer Frist widerrufen muss, einige „schwarze Schfe“ angewendet. Das wurde aber von einer höchstrichterlichen Instanz abgeschmettert.
Evtl. meldet sich hier ja noch jemand, d. das Aktenzeichen dafür parat hat.
MfG ramses90