Scheidung - Anwaltspflicht?

Hallo zusammen.

Hier mal eine Scheidungsfrage. Vielleicht sind hier Profis die eine Antwort wissen oder Personen die direkten Kontakt mit diesem Thema haben.

Wenn sich ein Ehepaar nach 6 Jahren Ehe scheiden lassen will. Die Scheidung ist einvernehmlich (sprich beide Seiten damit einverstanden) und sich über die Aufteilung aller Werte im Klaren und Einig sind. Besteht dann noch eine Anwaltspflicht?
Bin im Internet mal über eine Seite gestoßen in der Stand, dass in so einem Fall die Scheidung auch ohne Anwalt vollzogen werden kann.

Vielen Dank für eure Tips
Patrick

Hallo,

bei einem Scheidungsverfahren DARF nur ein Anwalt den Scheidungsantrag und generell Anträge im Verfahren stellen.

Somit ist mindestens ein Anwalt nötig. Aber Achtung: dieser Anwalt ist NICHT der gemeinsame Anwalt (wie oftmals irrtümlich angenommen wird), sondern ist der Anwalt des Ehepartners der ihn beauftragt und bezahlt.

Der Anwalt muss dann das Beste für diesen einen Mandanten herausholen und darf durchaus legal den anderen Partner „über den Tisch ziehen“.

Gruß
Ingrid

das klingt ja nicht gut. Kann man den Anwalt nicht den Auftrag erteilen, ausschließlich den Scheidungsantrag zu stellen und auf weitergehende Ansprüche zu verzichten? Darf der RA gegen den Willen des Mandanten handeln?

Hallo,

auch wenn der Anwalt nur den Scheidungsantrag stellt, kann er eine gerichtliche Kostenfestsetzung beantragen. Der Richter errechnet dann den Streitwert. Die Rententeilung kann man gar nicht ausschließen. Die holt der Richter immer mit ins Boot.

Problematisch kann unter Umständen auch der Unterhalt sein. Wenn beide Partner nicht etwa gleichwertig eigenes bzw. zu geringes Einkommen haben oder einer der Partner sein Einkommen einbüßt bzw. er auf öffentliche Mittel (früher Sozialhilfe oder ähnliches) beziehen muss, muss der andere Partner möglicherweise zwangsweise ausgleichen/aufstocken.

Eine Scheidung ist selten nur auf billig zu haben, das sollte man immer bei der Heirat bedenken.

Hierzu o. T. noch ein Witz: Treffen sich zwei Freunde nach einiger Zeit wieder einmal. Meint der eine: “Gestern ist meine Scheidung endlich durchgegangen - das Ganze hat mich mehr als meine Hochzeit gekostet.” Darauf der andere: “Mach Dir nichts draus, dafür hast Du auch länger Freude daran…”

Gruß
Ingrid

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Info. Was geht denn alles in diesen Streitwert ein? Rententeilung kann man nicht ausschließen? Hm…der Witz ist aber gar nicht lustig :frowning: Werde dann besser weiter oben noch eine neue Frage zum Ehevertrag stellen…

Viele Grüße!

Hallo,

auch dies ist möglich. Einen Anwalt braucht man dennoch.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/einvernehmliche-sch…
http://www.notare-marktplatz.de/informationen/scheid…

TM