stellt euch folgende Situation vor:
Sie wird schwanger, dass Paar trennt sich aber (in Freundschaft) noch während der Schwangerschaft. Da Sie vermögend ist, muss er wohl keinen Unterhalt zahlen. Aber geht das so einfach? Wie wird das geregelt?
Ich habe gehört, dass nach der Geburt autoatisch das Jugendamt zum Vater geht und das Geld einfordert. Ist das war?
Oder können sich beide alleine einigen, entweder auch keine Zahlungen oder eine beliebige Höhe (z.B. 50 EURO). Wie läuft das ab?
Muss der Vater des Kindes eigentlich genannt werden?
Da Sie
vermögend ist, muss er wohl keinen Unterhalt zahlen. Aber geht
das so einfach? Wie wird das geregelt?
Ja so einfach müsste es gehen, lass mich aber gerne eines besseren belehren. Wo das geregelt wird keine Ahnung
Muss der Vater des Kindes eigentlich genannt werden?
Ja in der Regel muss er benannt werden, es gibt aber Ausnahmen:
Der Vater ist unbekannt
Die Nennung des Vaters könnte zu nachteilen für das Kind führen
Ich habe gehört, dass nach der Geburt autoatisch das Jugendamt
zum Vater geht und das Geld einfordert. Ist das war?
Oder können sich beide alleine einigen, entweder auch keine
Zahlungen oder eine beliebige Höhe (z.B. 50 EURO). Wie läuft
das ab?
Kann ich mir nicht vorstellen das dort das Jugendamt kommt und das einfordert. Ja sie können sich alleine einigen.
Sie wird schwanger, dass Paar trennt sich aber (in
Freundschaft) noch während der Schwangerschaft. Da Sie
vermögend ist, muss er wohl keinen Unterhalt zahlen. Aber geht
das so einfach? Wie wird das geregelt?
Grundsätzlich sollten beide Elternteile zum Unterhalt beitragen. Soweit der eine Elternteil Naturalunterhalt gewährt, sollte der andere zumindest den Unterhalt in Geld beisteuern. Niemand wird natürlich die (volljährige) Kindesmutter zwingen Unterhalt vom Kindesvater geltend zu machen, soweit sie ohne weiteres in der Lage ist das Kind auch ohne dessen Unterstützung „durchzubringen“.
Es ist nach meiner Ansicht jedoch angeraten den Anspruch zumindest titulieren zu lassen. Dies kann, soweit der Kindesvater mitspielt, vor dem Jugendamt erfolgen. Wenn der Kindesvater nicht mitspielt gibt es die Möglichkeit der tiulierung im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungs-verfahren oder direkt die Unterhaltsklage.
Ob dann die Kindesmutter von dem Titel gebrauch macht liegt in deren Ermessen.
Ich habe gehört, dass nach der Geburt autoatisch das Jugendamt
zum Vater geht und das Geld einfordert. Ist das war?
Bei einer Volljährigen Kindesmutter - Nein.
Bei einer Minderjährigen Kindesmutter wird das Jugendamt für das Kind zumächst im Regelfall als Amtsvormund bestellt und muss sich sodann auch um die Unterhaltsgeltendmachung gegen den Kindesvater kümmern.
Oder können sich beide alleine einigen, entweder auch keine
Zahlungen oder eine beliebige Höhe (z.B. 50 EURO). Wie läuft
das ab?
Über das Jugendamt. (Vollstreckbare Urkunde wird dort erstellt).
Muss der Vater des Kindes eigentlich genannt werden?
Wen die Kindesmutter nicht will (oder sie sagt einfach, sie kennt den Vater nicht, was javorkommen kann…) geht wenig.
bin kein Experte, aber meines Wissens kann man Kindesunterhalt nie ausschließen, auch nicht im Ehevertrag. Wieso geht das hier? Wird nicht ausschließlich nach Düsseldorfer Tabelle abgerechnet? Oder gilt auch hier: wo kein Kläger, da kein Richter? Für eine kurze Erläuterung wäre ich dankbar.
wenn die Mutter des Kindes vermögend ist, muss er u. U. für sie keinen Betreuungsunterhalt bezahlen. Sie dürfte dann als nicht bedürftig gelten. Regeln kann man das dann so, dass sie einfach keinen Unterhalt fordert.
Mit dem Kindesunterhalt ist das etwas anderes. Auf Kindesunterhalt kann nicht rechtswirksam verzichtet werden. Der Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes und die Mutter des Kindes hat nicht das Recht darauf - z. B. per Vertrag - zu verzichten.
Sie kann natürlich jederzeit darauf verzichten, den Kindesunterhalt einzufordern. Für den Vater beginnt die „Zahlpflicht“ zu laufen, wenn die Mutter ihn nachweislich auffordert, seine Einkommensverhältnisse offen zu legen, damit der Unterhalt ausgerechnet werden kann.
Macht sie das erst nach X Jahren, kann sie nicht rückwirkend den Unterhalt verlangen. Der Unterhalt beginnt immer ab INVERZUGSETZUNG.
Das Jugendamt wird in Unterhaltsangelegenheiten nur tätig wenn es der Vormund/Sorgeberechtigte des Kindes ist ODER von der Mutter dazu aufgefordert wird ODER die Mutter den Unterhaltsvorschuss beantragt.
Vater des Kindes sollte schon aus Fairness für das Kind genannt werden. Schließlich will das Kind mal seine Wurzeln kennen. Wenn der Vater nicht von der Mutter genannt wird, kann er seine Vaterschaft (erst seit kurzem) per Gericht feststellen lassen. Dies tun häufig Väter, weil sie damit das Umgangsrecht für ihr Kind bekommen.
Unkenntnis u. sonst nichts!
Alles Richtige wurde schon von Ingrid geschrieben aber inwiefern die Nennung d. Vaters dem Kind zum Nachteil gereichen könnte, würde mich jetzt mal interessieren!
Und das man sich nicht vorstellen kann, dass das JA kommt und das einfordert, hat auch nichts mit Wissen zu tun! Hier geht es aber um Wissen u. nicht um d. Vorstellungskraft eines® Ahnungslosen!
ramses90