Verkauf auto privat an privat

Hallo, nehmen wir mal an jemand verkauft ein auto. nach ein paar tagen meldet sich der käufer, das der tachostand des fahrzeugs nicht mit der originalen gesamtlaufleistung des kfz übereinstimmt und das er jetzt anzeigen erstatten will. das auto wies beim verkäufer aber auch diesen km-stand auf als er es kaufte. er habe aber leider keinen kaufvertrag mehr zwischen seinem vorbesitzer und ihm auf dem dieser km-stand stehen würde. bei dem vertag der mit dem jetzigen käufer abgeschlossen wurde steht aber auch nur drin „abgelesener km stand“ und das der verkäufer von jeglicher gewährleistung zurücktrete. kann der käufer ihn trotzdem anzeigen und wenn ja mit was für einer strafe müsste er rechnen. er kann ja seine unschuld leider nicht beweisen da er ja leider keine daten mehr von seinem vorbesitzer hat.

vielen Dank.

Hi!

Vorab ein Tipp: der KM-Stand steht auf jedem TÜV-Bericht und auf nahezu jeder Werkstattrechnung. Findet sich eine Rechnung, die recht nah am Kaufdatum liegt, wäre ja möglich nachzuweisen, mit welchem KM-Stand (ca.) der Wagen gekauft worden ist.

das der tachostand des
fahrzeugs nicht mit der originalen gesamtlaufleistung des kfz
übereinstimmt und das er jetzt anzeigen erstatten will.

Wie hat das der Käufer denn festgestellt? Er muss ja Beweise haben, einfach behaupten es „stimmt nicht“ kann ja jeder.

das
auto wies beim verkäufer aber auch diesen km-stand auf als er
es kaufte.

vielleicht ist hier das Problem? Wie kann denn der Wagen den selben KM-Stand aufweisen? Wurde damit nicht gefahren? Wenn ein Wagen angemeldet aber nicht gefahren wird, ist es in der Tat sehr verdächtig. Hat der Käufer vielleicht den Vorbesitzer gefragt? Steht dann auf dem letzten TÜV-Report höherer km-Stand als auf dem Tacho kann man sich schlecht rausreden.

Welche Strafe einen erwartet und ob diese Formulierung im Kaufvertrag etwas bringt, kann ich nicht sagen. Vielleicht jemand anders.

Gruß,
Andreas

der km-stand ist natürlich nicht der gleiche, mit dem wagen wurde schon gefahren aber nur ein paar tausend kilometer. jetzt soll die originale laufleistung aber trotzdem geringer sein als der verkäufer den wagen bei seinem vorbesitzer kaufte.