Liebe Experten!
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand, der etwas Ahnung vom Vertragsrecht hat, den folgenden Werkvertrag beurteilen könnte. Zugrunde liegt eine Vorlage aus dem Internet, die auf die benötigte Situation umgearbeitet wurde.
Es geht um Fotos für ein Buch. Der Autor beauftragt einen Fotografen, der die Bilder macht. (Dies macht hier nicht der Verlag, mit dem soll nur das fertige Bildmaterial abgerechnet werden).
Wäre dieser Vertrag okay so, wenn der Autor ihn so verwenden wollte? Sind da irgendwelche Sachen ungeklärt? Ich hab wenig Ahnung davon. Vielen Dank, wenn sich jemand die Mühe macht, das kurz durchzusehen und mir zu antworten.
LiebeGrüßeChrisTine
Hier der Vertrag (anonymisiert):
Werkvertrag
Zwischen
Erika Mustermann
Musterstraße 77
12345 Musterstadt – als Auftraggeber –
und
Otto Normalverbraucher
Ottoweg 33
12345 Musterstadt
– als Auftragnehmer –
wird der folgende Werkvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Fotomaterial für das Schulbuch „xxxxxxxxxxxxxxxxxx“, das sich wie folgt zusammensetzt:
a) Fotos von Arbeitsschritten für verschiedene xxxxxxxxxxxxxx
b) Fotos von Werkzeugen
c) Fotos von Arbeitstechniken und sonstigen für das Buch relevanten Inhalten
§ 2 Durchführung des Projektes
(1) Die Aufnahmen werden nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Fotostudio des Auftraggebers, Adresse Musterstraße 55, 12345 Musterstadt, gemacht. Einzelne Fotos werden nach Absprache an anderen Orten gemacht.
(2) Die Arbeiten werden in halbtägigen Projekten ausgeführt, wobei pro Halbtag ein Arbeitsgang bzw. ein Buchkapitel abgearbeitet wird.
§ 3 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält als Abgeltung seiner Leistungen (siehe § 1 dieses Vertrages) eine Vergütung in Höhe von insgesamt 1600,00 Euro (in Worten: Eintausendsechshundert Euro). Sie setzt sich zusammen aus acht halben Tageshonoraren zu 400,00 €. In dem vorstehenden Betrag ist die Mehrwertsteuer enthalten.
(2) Aufträge an Dritte werden aus dieser Vergütung abgedeckt.
(3) Mit der gezahlten Vergütung sind alle Ansprüche abgegolten, die sich auf den vereinbarten Zeitrahmen von 6 halben Tagen für die Fotoaufnahmen und 2 halben Tagen für die Bildbearbeitung beziehen
(4) Reicht der o.g. Zeitrahmen nicht aus, so werden zusätzliche Tageshonorare neu vereinbart. Dabei darf die Gesamtsumme 2000,00 € (in Worten: Zweitausend Euro) für das gesamte Projekt nicht überschritten werden. In dem vorstehenden Betrag ist die Mehrwertsteuer enthalten.
§ 4 Zahlungsweise
(1) Die Vergütung erfolgt nach Abschluss des Projektes. Abschlagszahlungen sind möglich.
§ 5 Versteuerung
(1) Die Pflicht zur Versteuerung obliegt dem Auftragnehmer.
§ 6 Nutzungsrecht
(1) Der Auftragnehmer tritt die gesamten Nutzungs- bzw. Bildrechte an den Muster-Verlag als Herausgeber ab, Einzelheiten hierzu regelt der Auftragnehmer mit dem Muster-Verlag.
Er stellt seinerseits den Auftraggeber von evtl. Ansprüchen Dritter frei.
(2) Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzelheiten des vom Auftragnehmer zu erbringenden Werkes sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auftraggeber vorbehalten. Soweit der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss er sich von diesen entsprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen.
(3) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend für den bereits fertiggestellten Teil des Werkes.
§ 7 Kündigung
(1) Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag auch aus wichtigem Grund kündigen.
Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht:
a) Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.
b) Leistungsverzug.
(2) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die ganze Vergütung der ihm übertragenen Leistungen,
jedoch unter Abzug dessen, was er infolge der Auflösung des Vertrages an Aufwendungen erspart.
(3) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur eine anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.
(4) Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund dieses Vertragsverhältnisses erwachsen.
§ 8 Haftungsausschluss
(1) Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden.
(2) Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Auftrages ist ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Verträgen, die er zur Durchführung dieses Vertrages mit Dritten schließt, entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Er hält den Auftraggeber in jedem Fall von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
§ 9 Vertragsänderungen
(1) Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
(2) Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB über den Werkvertrag.
§ 10 Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
Ort, Datum
Auftraggeber Auftragnehmer