Verwendung fremder Marken/ Logos auf Homepage?

Hallo liebe Experten,

in welchen Fällen darf man eigentlich Logos von fremden Unternehmen auf der eigenen Website einbinden?

Nehmen wir an Person X würde z.B. eine App (oder was auch immer) entwickeln, die auch mit dem Produkt oder der Dienstleistung von Marke A funktioniert.

Darf Person X nun auf der Homepage in einer Art Kasten das Logo von Marke A einfügen mit einer entsprechenden Überschrift wie „Funktioniert auch mit:“ oder etwas in der Art versehen?

Freue mich auf Eure Antworten.

Gruß und Kuss,
Frank :smile:

Hallo,
ich versuche in solchen Fällen, eine Einverständniserklärung des Betreffenden zu bekommen. Meisst kein Problem. Wenn nicht, denke ich an z.B. Banken und werde kreativ…
LG

Hallo,

in welchen Fällen darf man eigentlich Logos von fremden
Unternehmen auf der eigenen Website einbinden?

in den Fällen, in denen der Rechteinhaber eine Erlaubnis erteilt.

Gruß

S.J.

Hallo Puschelnori,

vielen Dank für Deine Antwort.

Verstehe das mit den Banken nicht genau. Kannst Du mir das eventuell kurz erläutern?

Danke und viele Grüße,
Frank

Nur nicht bei Verwechslungsgefahr?
Hallo,

danke für Deine Antwort.

Hier (http://www.webtools.schmarje.net/urheberrecht.htm) heißt es:

„Fremde Firmenmarken, Geschäftsbezeichnungen und Logos dürfen auf der eigenen Webseite verwendet werden, sofern Sie nicht für eigene Zwecke mißbraucht werden und müssen auf Verlangen des Markeninhabers mit den entsprechenden Registrierungszeichen versehen werden.“

Und hier (http://www.javajim.de/nutztank/onlinerecht/logo.html)

„Denn nach den maßgeblichen Vorschriften der §§ 14, 15 MarkenG ist es lediglich verboten, die Marke oder Geschäftsbezeichnung für eigene Waren oder Dienstleistungen oder in einer Weise zu benutzen, die eine Verwechslungsgefahr mit sich bringt. Wer aber eine fremde Marke namentlich nennt bzw. ein fremdes Logo in die Website einbaut, ohne diese(s) für ein eigenes Produkt bzw. eigene Dienstleistung zu benutzen, verletzt keine fremden Markenrechte. Die Kennzeichen ® bzw. ™ sollte man - soweit vorhanden - mit veröffentlichen.“

Was ist denn nun richtig?

Danke für alle erhellenden Tipps :smile:

Viele Grüße,
Frank

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Verstehe das mit den Banken nicht genau. Kannst Du mir das
eventuell kurz erläutern?

Es ist enorme Krativität gefragt, um Leuten das zu nehmen, was sie nicht haben. Und sie dann noch im Glauben zu bestärken, sie seien Gewinner…
LG