Garantie bei Kfz-Gebrauchsteilen

Hallo!

Angenommen, ein Kfz-Hersteller gibt auf seine Fahrzeuge 2 Jahre Garantie. Vor Ablauf dieser geht eine Glühbirne kaputt. Muss diese kostenfrei ersetzt werden?

Hab schon ein bisschen gegoogelt. Die (Laien-)Tendenz war, dass derartige Teile nicht unter die Garantie fallen, worüber ich etwas überrascht war und was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, da es sich hier nicht um Verschleiß handelt und man eine längere Betriebsdauer erwarten kann.

Vorsichtshalber noch ein Hinweis: Es geht um Garantie, nicht um Gewährleistung.

Vielen Dank für die Informationen!

Guten Tag,

wenn es um Garantie geht hilft wohl nur ein Blick in die Garantiebedingungen. Dort steht mit Sicherheit drin was von der Garantie umfaßt wird. Garantiebedingungen können vom Garantiegeber relativ frei festgelegt werden.

Hallo,

da Garantie Herstellersache (oder auch Händlersache) ist, gibt es im Kfz-Bereich sehr unterschiedliche Garantien:

G. gegen Durchrostung tritt nur in Kraft, wenn die Karosserie vom Rost ein Loch bekommt
Mobilitätsgarantie: trägt je nach Vertrag zB die Abschleppkosten bei Liegenbleiben, evtl auch noch Übernachtungskosten
Bei Fahrrädern gibt es Gartantie auf Rahmen und Gabel

Und entsprechend letzterem wird es beim Auto auch Garantien geben, die typische Verschleißteile (und dazu gehört eine Glühlampe nun mal) ausschließt. Wenn Du der Meinung bist, dass die Haltbarkeit länger ist, liegst Du falsch. Sie ist nur dann länger, wenn sie nur selten benutzt wird. Ich würde einer Glühlampe im Auto ein paar hundert Betriebsstunden geben, bei häufigem Ein- und Ausschalten (Bremslicht) auch deutlich weniger.

Gruß, Niels

Vielen Dank für die beiden Antworten. Dann lag ich mit meiner Vorstellung wohl doch nicht so ganz richtig.