Es wurde ein 1 - Fam. - Haus gemietet, inkl. Gartennutzung und die Gartenpflege wird auch selber ausgeführt.
Zwei Kellerräume werden genutzt, den Rest nutzt der Vermieter.
Im Falle des Auszugs erwähnte der Vermieter, dass wir das gesamte Treppenhaus (es ist tapeziert und gestrichen) mit renovieren müßten.
Nun die Frage, wir nutzen das Haus zwar ganz allein, (bis auf die Kellerräume des Vermieters) aber sind wir tatsächlich verpflichtet, dass gesamte Treppenhaus zu renovieren?
Hi,
wenn ihr ein Einfamilienhaus gemietet habt, gehört das Treppenhaus auch zu dem Bereich, für den ihr in Bezug auf Renovierung zuständig seid.
Die bloße Nutzung der Kellerräume durch den Vermieter ändern daran nichts. Es sei denn, er benutzt zum Durchgang zu seinen Kellerräumen auch Teile des Treppenhauses.
Hat er einen separaten Zugang von außen?
Aber selbst wenn man darüber streiten könnte, wird der weitaus überwiegende Teil euch betreffen.
Ein Streit ist daher nicht zu empfehlen.
Gruß,
Francesco
Es verhält sich so, dass das Treppenhaus an sich von uns nur zum Durchgang in die Wohnräume genutzt wird. (Also eigentlich wie in einem normalen Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietwohnungen).
Der Vermieter nutzt das Treppenhaus so wie wir, wenn er in die Kellerräume gelangen möchte.
Hat keinen separaten Eingang.
Wir haben den normalen Hauseingang, langen Flur, Treppe hoch und dann kommt die Tür, die in die Wohnung führt.
Ein Streit ist daher nicht zu empfehlen.
Wir möchten nicht streiten…auf gar keinen Fall…es war nur vorweg schon interesshalber um abwägen zu können, was auf uns zukommt, wenn wir irgendwann einmal ausziehen möchten.