Ebay

Jemand hat einen Artikel bei Ebay ersteigert und bezahlt und dieser Artikel geht(laut Verkäufer)auf dem Postweg verloren.Muß der Verkäufer das Geld zurückzahlen oder bleibt der Käufer auf dem Schaden sitzen?Der Artikel wurde ohne Versandkosten angeboten.Mit freundlichen Grüßen Eva

Wenn es per Paketdienst verschickt wurde, dann bezahlt das die Post.

Wenn nicht, dann kann man höchstens über den Käuferschutz von Ebay gehen.

VG

Falls der Verkäufer eine Privatperson war: Das Risiko des Verlustes auf dem Versandweg trägt laut BGB der Käufer. Allerdings müsste der Verkäufer, beispielsweise durch Zeugen, beweisen, dass er den Artikel überhaupt verschickt hat.

Wenn es per Paketdienst verschickt wurde, dann bezahlt das die
Post.

Wenn nicht, dann kann man höchstens über den Käuferschutz von
Ebay gehen.

Beides falsch.

1 „Gefällt mir“

Wenn es per Paketdienst verschickt wurde, dann bezahlt das die
Post.

Das heißt, wenn ich was mit dem Paketdienst Hermes etwas verschicke, kommt die Deutsche Post für den Verlust auf?

SCNR,
-Efchen

Abgesehen davon zahlt die Post auch nicht den Inhalt eines versicherten Pakets, der verloren geht, weil der Inhalt nicht angemessen verpackt war. Nur so als Beispiel…