Vermieterärger nach Auszug

Wir sind gerade umgezogen. Unsere alte Wohnung hatte Feuchtigkeitsschäden (Verursacht durch einen defekten Balkonabfluss über den Zimmern) im Kinder- und Schlafzimmer, was dazu führte, dass sich Schimmel bildete. Dieser Schimmel wurde durch Ablösen der Tapete seitens des Vermieters beseitigt. Die Wände müssen noch austrocknen, bis wieder neue Tapete rauf kann.
In jedem Zimmer fehlen an zwei Wände und der Decke Teile der Tapete.
Wir haben die übrigen Wohnräume malermäßig instand gesetzt.
Jetzt verlangt der Vermieter, dass wir noch die Wände des Kinder- und Schlafzimmers streichen, wo kein Schaden vorhanden ist.
Wir sind der Meinung, da über 50 % jedes Raumes sowieso seitens des Vermieters renoviert werden muss, brauchen wir die übrigen Wände nicht mehr zu malern.
Wie ist eure Meinung, gibt es vielleicht ein Urteil, auf das man sich stützen könnte? Hat es Sinn einen Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank für eure Hilfe

Susanne

P.S. Wir hatten viel Ärger mit dem Vermieter und dem Schimmelschaden. Deshalb wollen wir jetzt nicht mehr den Weg des geringsten Widerstandes gehen und es notfalls auf einen Streit ankommen lassen.

Hi Susanne,

was steht im Mietvertrag zwecks Renovierung beim Auszug? Was ist festgelegt über „Unterhaltsrenovierungen“? Also, nach 2 Jahren die Küche, nach 3 Jahren das Bad…

Wichtig wäre dann ein Nachweis dieser Renovierungen (Rechnungen der Handwerker oder Nachweise über gekaufte Farbe etc.).

Ist nach der Beseitigung des Schimmels renoviert worden, und auf wessen Kosten?

André

Hi André,

wir hatten einen befristeten Mietvertrag über 4 Jahre, die Klausel über Schöbnheitsreparaturen im Mietvertrag sieht für diese Räume eine Frist von alle vier Jahre vor. Da diese vier Jahre gerade um sind, brauchten wir diese Räume also nicht vorher zu renovieren.

Der Schaden trat bereits vor 3 Jahren auf und verschlimmerte sich immer in der kalten und feuchten Jahreszeit. Die Renovierung der betroffenen Stellen erfolgte nie. Wir sahen in den Zimmern an den Stellen den Beton der Wände.

Viele Grüße

Susanne