habe eine frage zum verfügungsrecht.
zb :
frau müller hatte ein restaurant in dem noch ihre möbel stehen. diese sollten eigendlich schon verkauft sein aber der neue mieter nach frau müller hat nicht bezahlt .
der neue mieter ist nun weg und frau müller soll ihrer vermieterin frau bauer lagerkosten für die möbel bezahlen obwohl der neue mieter über mehrere monate im restaurant war, nach frau müller aber da er nicht zahlte musste er raus.und nun soll frau müller lagerkosten an frau bauer die vermieterin zahlen oder ihr ein verfügungsrecht unterschreiben über die möbel`!?
was heisst das ? entscheidet frau bauer die vermeiterin jetzt was mit den möbeln passiert?ob sie verkauft oder verschrottet werden?
entscheidet sie was bei einem eventuellen verkauf,sie kosten sollen ?
aber vorallem bei einem verkauf kriegt dann die vermeiterin das geld???!!
bitte um antwort lg
Hallo Sarah
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Im Forum begrüsst man zuerst die Leute, von denen man Hilfe erwartet.
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Je leserlicher du deinen Text schreibst, desto eher erhältst du eine Antwort. Vermeide deshalb alles klein zu schreiben, setze Kommas und benütze die Umschalttaste für einen neuen Paragraphen.
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Verfügungsrecht übertragen heisst im Allgemeinen, dass die Person zwar nicht Eigentümer einer Sache wird, aber alle Rechte eines Eigentümers haben wird, d.h. er kann sie verkaufen, verschrotten, benutzen, verändern etc.
Gruss,
Tomate
Hallo,
war in dem Kaufvertrag über die Möbel zwischen Frau Müller und dem neuen Mieter ein Eigentumsvorbehalt vereinbart? Sonst ist doch der neue Mieter Eigentümer der Möbel geworden, auch wenn er noch nicht bezahlt hat, und Frau Müller kann gar niemand anderem irgend ein Recht daran verschaffen.
Da Frau Müller seit dem Verkauf an den neuen Mieter nicht mehr Eigentümerin ist, kann ihr gegenüber auch niemand nach dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs entstandene Ansprüche bzgl. der Möbel haben.
Oder hab ich da was übersehen?
Gruß,
Markus