Hi,
wie ist die Rechtslage, wenn ein Flug am Flughafen gecancelt wird
und mit >3h Verspätung und anderer Fluggesellschaft ankommt?
Laut Fluggesellschaft besteht nur ein Anspruch auf Entschädigung
wenn der Flug nicht angetreten wurde.
Gibt es nicht eine neue Verordnung seit 2009?
Viele Grüße
Huddi