Entschädigung Flugverspätung

Hi,

wie ist die Rechtslage, wenn ein Flug am Flughafen gecancelt wird
und mit >3h Verspätung und anderer Fluggesellschaft ankommt?
Laut Fluggesellschaft besteht nur ein Anspruch auf Entschädigung
wenn der Flug nicht angetreten wurde.

Gibt es nicht eine neue Verordnung seit 2009?

Viele Grüße
Huddi

Ich habe dazu einen Link gefunden:

http://www.passagierrecht.de/