Guten Tag,
Folgende Situation;
Eine Immobilie ist lasenfrei und ca 600.000€ wert.
In früheren Jahren wurden zur Absicherung bestimmter Umstände mehrere Eigentümergrundschuldbriefe Ausstellen lassen.
Alle Briefe sind in Eigentüner Besitz und unbelastet.
Da dieser nun alt ist möchte er die Grungschuldbriefe
als „Erbteil“ an seine beiden Kinder weitergeben.
Wie muß eine rechtssichere Übergabe ,Vertrag,aussehen.Kann er Handschriftlich die Nummer der Briefe aufschreiben und dem jeweiligen Kind zuordnen? Oder muß ein Notarvertrag erfolgen,der dann leider wieder mit Kosten verbunden ist.
Am liebsten hätte er es das die Kinder erst nach seinem Tod von dieser Tatsache erfahren und dann durch die Briefe jeweils 250.000 Euro an dem Objekt ihnen gehört.In etwa dieSteuerfreigrenze.
Mehr wird es dann wohl auch nicht Wert sein!
Danke für eure Mühe im voraus!
Gruß aus Essen
sorry, aber was soll das alles mit den GS-Briefen. Die eigene lastenfreie Immobilie wird im Rahmen der Erbfolge zu entsprechenden Anteilen an die Kinder vererbt, und diese werden damit Eigentümer. Ebenfalls landen die GS-Briefe in der Erbmasse, und die Erben können sich überlegen, die GS dann löschen zu lassen (notwendig bei Veräußerung), oder für ggf. spätere Verwendung bestehen zu lassen. Wobei man dann sehen muss, ob die dafür dann wirklich tauglich sind.
Spannend würde es nur, wenn man die Immobilie an einen Erben A vollständig übertragen würde, und die GB-Briefe an einen Erben B, der dann dadurch ein Sicherungsinstrument für eine anderweitig im Rahmen eines Testaments vorgesehene Auseinandersetzung über den Wert der Immobilie in die Hand bekommen würde. Das macht aber natürlich nur dann Spaß, wenn der Erbe A genug auf der Hand hat, um Erbe B direkt auszahlen zu können. Muss er dein Ablösebetrag finanzieren, steht ihm die bestehende GS zugunsten B nur bei der Bestellung einer GS zugunsten der finanzierenden Bank im Weg.
Ich würde dringend mal den - kostenpflichtigen - Weg zu einem spezialisierten Anwaltskollegen anraten, der da etwas mehr Ordnung in die Nachlassgestaltung rein bringt. Sonst werden hier durch eine ungünstige Gestaltung mehr Kosten verursacht als die beste Beratung gekostet hätte.