In §836 BGB steht dazu etwas geschrieben^^
Allerdings hatten wir heute den aktuellen Fall, dass eine Anfrage kam, was passiert, wenn eine Dachlawine ein Auto beschädigt hat.
Die Antwort (von denen die es wissen SOLLTEN):
Dafür besteht keine Haftung.
Also leistet garkeiner.
Allerdings war das Argument hierbei, dass man weiß, dass man unter einem Dach bei Schneeschmelzen kein Auto parkt.
Der Postbote kann sich indess kaum weigern, bei Schneeschmelzen zu verteilen…
Aber kann man dam Vermieter zumuten, aufs Dach zu klettern und zu schippen? 
§836BGB sagt, dass die Ersatzpflicht nicht eintritt, sofern die verkehrsübliche Sorgfalt vom Eigentümer getroffen wurde.
War diesem nun indess bekannt, dass sich Lawinen lösen, dann sollte er darauf aufmerksam machen, denn ein normal denkender Mensch würde das tun - hierfür steht meines Erachtens „verkehrsüblich“
KORRIGIERT mich wenn ich mich irre^^
Die Schlussfolgerung überlasse ich jetzt aber einem Juristen, damit ich mich jetzt nicht doch noch verhauen
Am Ende kann ich ja immer noch sagen „Das wollt ich auch sagen“ 