Dachlawine verletzt Person, wer zahlt?

Hallo!
Angenommen ein Postbote wird vor einem Haus von einer abgehenden Dachlawine verletzt und muss in Krankenhaus. Wer haftet dafür und / oder welche Versicherung springt dann ein? Es stand kein Schild (Dachlawine) o.ä. da, aber das auf dem Dach ausreichend Schnee liegt der abrutschen kann und teilweise auch schon war, war eindeutig zu sehen.

Howie

hallo,

nun, meines wissens wäre das der hauseigentümer bzw. dessen haftpflichtversicherung (mal unterstellt, es läge keine fahrlässigkeit des eigentümers vor und der versicherungsvertrag sieht das entsprechende vor).
hinweisschilder sind kein „muß“ - muß ist aber, daß der eigentümer dafür zu sorgen hat, daß unter „normalen umständen“ keine schäden für andere entstehen (analog der schneeräumpflicht).
einer schneelawine vom dach hätte man z.b. mit einem schneefanggitter entgegenwirken können.
anders wäre sicher die situation, wenn ausnahmsweise uuunglaublich viel schnee gefallen wäre, viel mehr als durchschnittlich, und die dachneigung auch so „flach“ wäre, daß unter normalen umständen keine schneelawinen abrutschen. aber bei dem hiesigen winter kann man das eher nicht sagen…

saludos, borito

der hauseigentümer, bzw die haftpflicht des hauseigentümers, es verhält sich wie die schneeräumungspflicht auf den gehwegen vor dem haus…

Hallo,

ich bin auch der Meinung, dass der Hausbesitzer hier haftet. Bei uns war heute aufgrund Vorfällen ein Artikel in der Zeitung, dass der Hausbesitzer die Gefahr zu beseitigen hat. Im Zweifelsfall, wenn er nicht hinkommt Hilfe holen muss. Und wenn das beides nicht klappt kommt bei uns die Polizei, sperrt ab, und holt die Feuerwehr zur Beseitigung, ebenfalls auf Kosten des Hausbesitzers.

Davon, dass dies auf die Mieter umgelegt werden kann, steht nichts. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Mieter, die die Kehrwoche machen müssen nun auch noch das Dach räumen müssen und/oder Eiszapfen abschlagen.

Ich kann mich vom Winter 2006 noch erinnern, dass bei uns einige Gehwege wegen Dachlawinen abgesperrt wurden, dies auch entweder vom Hausbesitzer oder vom Hausmeister.

Grüße Ute

Der Fußweg auf das die Lawine stürzen kann ist von einem Privatgrundstück ohne Mieter! Einen anderen Zugang zum Haus gibt es nicht, da ist also nichts mit absperren! Über dem Eingang befindet sich noch ein Vordach und auch ein Schneefang, der aber bei diesen Schneestärken zur zeit nur einen Teil abfängt, der Rest rutscht drüber.
Ein entfernen des Schnees vom Dach ist nur mit unverhältnismäßigem großem Aufwand möglich.

Würde es nun etwas ausmachen ein Schild aufzustellen „Betreten auf eigene Gefahr“?
Der Postbote usw kann auch an der Grundstücksgrenze klingeln und warten, was aber die meisten nicht machen und bis zur Türe kommen da dort keine Türe / Tor ist.

Howard

In §836 BGB steht dazu etwas geschrieben^^

Allerdings hatten wir heute den aktuellen Fall, dass eine Anfrage kam, was passiert, wenn eine Dachlawine ein Auto beschädigt hat.

Die Antwort (von denen die es wissen SOLLTEN):
Dafür besteht keine Haftung.

Also leistet garkeiner.

Allerdings war das Argument hierbei, dass man weiß, dass man unter einem Dach bei Schneeschmelzen kein Auto parkt.

Der Postbote kann sich indess kaum weigern, bei Schneeschmelzen zu verteilen…

Aber kann man dam Vermieter zumuten, aufs Dach zu klettern und zu schippen? :stuck_out_tongue:

§836BGB sagt, dass die Ersatzpflicht nicht eintritt, sofern die verkehrsübliche Sorgfalt vom Eigentümer getroffen wurde.
War diesem nun indess bekannt, dass sich Lawinen lösen, dann sollte er darauf aufmerksam machen, denn ein normal denkender Mensch würde das tun - hierfür steht meines Erachtens „verkehrsüblich“

KORRIGIERT mich wenn ich mich irre^^

Die Schlussfolgerung überlasse ich jetzt aber einem Juristen, damit ich mich jetzt nicht doch noch verhauen

Am Ende kann ich ja immer noch sagen „Das wollt ich auch sagen“ :stuck_out_tongue: