Einschreiben mit Rückschein - Eigenhändig

Hallo!

Max Mustermann hat massive Probleme mit der Kundenbetreuung eines grosen Konzerns. Da sich auf mehrere schriftliche Anfragen hin kaum etwas getan hat, brachte er den Namen und die Anschrift des Vorstandsvorsitzenden in Erfahrung, schrieb erneut eine an den Vorstand gerichtete Beschwerde und sicherte sich (so dachte er zumindest) mit „Einschreiben mit Rückschein, Eigenhändig“ ab. Er ging davon aus, dass der Vermerk „eigenhändig“ dazu dient, dass der Vorstandsvorsitzende die Beschwerde auch wirklich bewusst in Empfang nimmt. Der Rückschein kam auch wieder zurück, ABER dort war beim Feld „Unterschrift“ nur ein Stempel mit einem Namen, der absolut GAR NICHTS mit dem Empfänger zu tun hat (???)

Kann Max nun von der Post das Zusatzentgelt für das eigenhändige Einschreiben zurückfordern? Oder gibt es tatsächlich die Möglichkeit, auch den Vermerk „eigenhändig“ zu umgehen? Max ist bisher davon ausgegangen, dass „eigenhändig“ auch „eigenhändig“ heisst u NIEMAND hierfür bevollmächtigt werden kann…

Gruss

Mutschy

Kann Max nun von der Post das Zusatzentgelt für das
eigenhändige Einschreiben zurückfordern? Oder gibt es
tatsächlich die Möglichkeit, auch den Vermerk „eigenhändig“ zu
umgehen? Max ist bisher davon ausgegangen, dass „eigenhändig“
auch „eigenhändig“ heisst u NIEMAND hierfür bevollmächtigt
werden kann.

doch, man kann auch jemand dazu bevollmächtigen, „eigenhändige“ Schreiben in Empfang zu nehmen. Man kann aus den Ferne niemand verpflichten, dass dieser persönlich eine bestimmte Post annehmen muss.
schaust du hier:

http://www.posttip.de/UserFiles/Image/PT_Postvollmac…

oder hier

http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=de_DE…

Und nebenher: Gerade bei größeren Konzernen ist es absolut sinnlos, unmittelbar an den Vorstandsvorsitzenden zu schreiben. Derartige Schreiben landen immer bei Sachbearbeitern, die sie entweder beantworten oder sofort in den Papierkorb werfen, den Vorstandsvorsitzenden erreichen sie aber nie.

Gruss

Iru

wobei ich mit der Zustellung über einen Gerichtsvollzieher immer gute Erfahrungen gemacht habe :wink:
hth

wobei ich mit der Zustellung über einen Gerichtsvollzieher immer gute Erfahrungen gemacht habe

wobei ich denke, dass sich die guten Erfahrungen nur beim Absender einstellen werden… beim Empfänger wohl eher nicht :smile:

Gruss

Iru

Hallo Iru,
ich habe da immer „Persönlich/Vertraulich“ draufgeschrieben, und Du kannst Dir nicht vorstellen, wie schnell ich eine Reaktion hatte…
Grüße
Almut

Hallo Iru,
ich habe da immer „Persönlich/Vertraulich“ draufgeschrieben,
und Du kannst Dir nicht vorstellen, wie schnell ich eine
Reaktion hatte…

Hi,

kommt immer auf das Büro an. Ich öffne auch persönlich/vertraulich Post meines Chefs, da er grundsätzlich nichts privates ins Büro schicken lässt.

Viele Firmen schicken mittlerweile Werbepost mit diesem Zusatz, die dann in die runde Ablage neben meinen Schreibtisch kommt.

Gruß
Tina

Hallo,
find ich ja spannend. Also würdest Du theoretisch auch z.B. die Gehaltsabrechung (die ja auch mit dem Vermerk persönlich/vertraulich kommt) deines Chefs öffnen (dürfen) ?
Und steht nicht in der DIN 5008 etwas anderes?
http://www.din-5008-richtlinien.de/vertraulich.php
LG
Almut

Hallo!

Ich öffne auch
persönlich/vertraulich Post meines Chefs, da er grundsätzlich
nichts privates ins Büro schicken lässt.

Das ist aber sehr mutig. Ich hoffe, Du hast eine schriftliche Ermächtigung hierfür vorliegen. Für mich als Chef wäre dies Verhalten Anlass, ein letztes persönliches vertrauliches Schreiben in Richtung Vorzimmer zu verfassen…

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Und steht nicht in der DIN 5008 etwas anderes?
http://www.din-5008-richtlinien.de/vertraulich.php

Nein.

"Dürfen Sie persönliche Post für Ihren Chef öffnen?

Wenn Ihr Chef Sie bittet, für ihn persönliche Post zu öffnen, dann können Sie das tun, ohne sich strafbar zu machen. Lassen Sie diese Vollmacht in Ihre Stellenbeschreibung aufnehmen beziehungsweise von Ihrem Chef schriftlich genehmigen, damit später keine Irritationen oder Missverständnisse auftreten."

Das steht auf der Seite, die Du verlinkt hast.

gruß,
Max

Hi,

Das ist aber sehr mutig. Ich hoffe, Du hast eine schriftliche
Ermächtigung hierfür vorliegen. Für mich als Chef wäre dies
Verhalten Anlass, ein letztes persönliches vertrauliches
Schreiben in Richtung Vorzimmer zu verfassen…

bei uns im Büro geht es sehr entspannt zu, es ist mit meinem Chef so abgesprochen, da er sich keine Privatpost ins Büro schicken läßt, generell gar nie nicht. Nachdem ein paarmal eben solche Werbesendungen verschlossen auf seinem Tisch lagen, die normalerweise gar nicht bis zu ihm vordringen sollten, war das seine mündliche Anweisung.

Soweit vertraue ich meinem Chef schon, daß ich diese Anweisung nicht nocheinmal schriftlich von ihm brauche.

Gruß
Tina

Hallo,
find ich ja spannend. Also würdest Du theoretisch auch z.B.
die Gehaltsabrechung (die ja auch mit dem Vermerk
persönlich/vertraulich kommt)

Hi,

nein, bei uns steht da nicht persönlich/vertraulich drauf.

deines Chefs öffnen (dürfen) ?

Warum nicht? Schließlich steht der Ordner mit sämtlichen Gehaltsabrechnungen dieser Firma hinter mir und ich persönlich hefte diese Bescheinigungen da auch hinein, ich glaube nicht, daß mein Chef will, daß ich sie blind einordne. Macht ihr das so? Ich mache auch sämtliche Überweisungen der Firma, auch hier ginge es bei den Gehaltszahlungen nicht ohne hinzusehen. Ich kenne auch jeden einzelnen Kontoauszug dieser Firma, da ich die Buchhaltung für den Stb. vorbereite, auch hier sind die Gehaltsabrechnungen aufgeführt.

Und steht nicht in der DIN 5008 etwas anderes?
http://www.din-5008-richtlinien.de/vertraulich.php

Es kommt doch immer drauf an, was vereinbart wurde. Wenn mein Chef diese Werbeschreiben nicht auf seinem Tisch haben möchte und ich sie ihm trotzdem hinlegen würde, würde ich deswegen wahrscheinlich eins auf den Deckel bekommen.

Gruß
Tina

1 „Gefällt mir“

wobei ich denke, dass sich die guten Erfahrungen nur beim
Absender einstellen werden… beim Empfänger wohl eher nicht

wobei Gerichtsvollzieher meine ich nur Willenserklärungen überbringen ;o)

Gruß
Jonny

Mahlzeit!

Für mich als Chef wäre dies
Verhalten Anlass, ein letztes persönliches vertrauliches
Schreiben in Richtung Vorzimmer zu verfassen…

Siehst du so verschieden können Chefs sein. Wenn meine Sekretärin den
ganzen Müll auf meinem Schreitisch abladen würde, würde ich eher zu
dem vertraulichen Schreiben tendieren.

So ein(e) Sekretär(in)/Assistent(in) ist doch dazu da mir Arbeit
abzunehmen, wie soll das gehen da jeder Depp mittlerweile
persönlich/vertraulich auf seinen höchst Wichtigbrief schreibt.

Gruß
Stefan

2 „Gefällt mir“

Mahlzeit!

Also würdest Du theoretisch auch z.B.
die Gehaltsabrechung (die ja auch mit dem Vermerk
persönlich/vertraulich kommt) deines Chefs öffnen (dürfen) ?

Ja darf meine Sekretärin, sie weiß sowieso was ich verdiene
bekomme.

Außerdem gehört es, zumindest bei uns, zu den Aufgaben Budgets
und Kostenstellen zu verwalten/kontrollieren, mit ein bischen
Hirnschmalz bekommt man raus wer was verdient.

Gruß
Stefan

Hallo lrubis,

Und nebenher: Gerade bei größeren Konzernen ist es absolut
sinnlos, unmittelbar an den Vorstandsvorsitzenden zu
schreiben. Derartige Schreiben landen immer bei
Sachbearbeitern, die sie entweder beantworten oder sofort in
den Papierkorb werfen, den Vorstandsvorsitzenden erreichen sie
aber nie.

das dachte ich auch immer. Sollte es sich bei dem Konzern um den mit dem magentafarbenen Logo handeln, dann bringt das doch was. Da gibt es eine Truppe, die sich um diese Fälle kümmern. Die dürfen alles und tun das auch.

Grüßle
Elton