Einer von vier Erben verweigert eine Unterschrift

Einer von vier Erben verweigert ohne Grund eine Unterschrift zur Auszahlung eine Kontoguthabens des verstorbenen. Jeder ist zu gleichen Teilen (25%) Erbe. Wie kommen die anderen 3 jetzt an die Erbschaft?

Ihn verklagen, sprich ein Erbausschlussverfahren

Guten Tag,

Erbausschluß heißt dann auch für alle anderen Werte, wie Immobilien etc … ?

Ihn verklagen, sprich ein Erbausschlussverfahren

Ihn verklagen, sprich ein Erbausschlussverfahren

Hi,

das verstehe ich nicht, kannst Du mir bitte erklären was das sein soll, bzw. was damit bezweckt werden soll?

Gruß
Tina

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Hi,

bevor Du irgendwelche voreiligen Schlüsse ziehst, laß Dir doch erst mal erklären, was er mit einem Erbausschlußverfahren meint.

Gruß
Tina

Voreilig mach ich eh nix. Wollen ja nur an das rechtliche Erbe rankommen, sonst nix.

schlichtweg bodenloser Quatsch ist den er da von sich gibt!
Ein Erbausschluss ist nämlich eine Enterbung OHNE Pflichteilsanspruch also komplett. Und die geht nur unter besonderen Bedingungen u. wird vom Erblasser u. nicht von den, von Martin genannten Miterben, veranlasst!
Aber typisch für Thomas Schiochet hier sein gepflegtes Nichtwissen auszubreiten!
MfG ramses90

Ihn verklagen, sprich ein Erbausschlussverfahren

forum! Selten, ausser von Dir, solch einen absolut falschen Mist gelesen zu haben!
Erbausschluss bedeutet unter sehr engen Bedingungen Enterbung u. zwar komplett u. wird vom Erblasser u. nicht von den genannten Miterben veranlasst.
ramses90

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Voreilig mach ich eh nix. Wollen ja nur an das rechtliche Erbe
rankommen, sonst nix.

Hi, schau da mal, das könnte hilfreich sein.

http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/erb-und-erb…

MfG ramses90