Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage.
Wenn man im Besitz einer Vollstreckbaren Ausfertigung ist, muß man diese erneuern (also alle Jahre mal wieder), wenn ja wann?
Danke schoneinmal für antworten lg Armour
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage.
Wenn man im Besitz einer Vollstreckbaren Ausfertigung ist, muß man diese erneuern (also alle Jahre mal wieder), wenn ja wann?
Danke schoneinmal für antworten lg Armour
Wenn man die vollstreckbare Ausfertigung hat, dann kann man diesen Titel 30 Jahre lang vollstrecken über den Gerichtsvollzieher, der für den Arbeitgeber zuständig ist. Das geht über das Amtsgericht am Sitz des Arbeitgebers.
Lotse
ich hatte nur mal gehört das man das erneuern muß, deshalb fragte ich, danke für die schnelle antwort, danke
Die Zinsen verjähren, wenn man sie nicht aufnehmen lässt nach 3 Jahren, vielleicht bezieht sich die Aussage darauf 
hth