Hallo,
ich suche - nun schon einige Tage - nach einem Rechtsgut, welches betroffen ist, wenn jemand daran gehindert wird einen Schulabschluss zu erlangen bzw. die dafür entscheidene Prüfung nicht schreiben kann?
Dabei ist das Rechtsgut Freiheit auszuschließen, da die besagte Person nicht durch Gewalt oder vergleichbares in seiner Freiheit eingeschränkt wurde.
Habe ich es einigermaßen veständlich ausgedrückt?
Grüße,
Jürgen
Hallo,
normalerweise solltest du erstmal mit der Suche nach der Anspruchsgrundlage anfangen, also woher hatte die Person das Recht auf den Abschluss oder die Teilnahme der Prüfung.
Dann was hat die Person daran gehindert?
gruss
Entschuldigung. Es geht um Schadensersatz aus § 823 (1) BGB.
Gehindert wurde der zukünftige Absolvent von kuriosen Ereignissen im „Machtbereich“ der anderen Partei.
in der Hoffnung, verstanden zu haben, was du meinst:
ich würde da an das allgemeine Persönlichkeitsrecht als sonstiges Recht denken. Es umfasst das Recht auf selbstbestimmtes Handeln, tun und lassen zu können, was man will - natürlich in den gesetzlichen Grenzen.
mfg
solange du da nicht genauer wirst, wird das nix.
hth