Stimmt es,dass nach Beginn der Wohlverhaltensphase bei Privatinsolvenz die Steuerrückerstattung vom Finanzamt nicht mehr dem Insolvenzverwalter zukommt sondern dem Privatinsolventen selbst? Und wenn ja: Wenn die Wohlverhaltensphase beispielsweise im Oktober „ausgesprochen wurde“ sind dann nur Teilbeträge (also für den Zeitpunkt ab Oktober) für den Insolventen bestimmt und der Anteil vorher für den Insolvenzverwalter zur Verwendung?
In der WVP gibt es keinen Insolverzverwalter mehr sondern einen Treuhänder. Dieser Treuhänder hat keine Verwaltungsbefugnis wie der Inso-V. Der Vermögensbeschlag endet mit Aufhebung der Inso. Es ist jedoch dennoch möglich im Rahmen einer Nachtragsverteilung den Vermögenszufluss durch eine Entscheidung des Insolovenzgericht zur Masse zu ziehen. Der Grund der Rückzahlung muss jedoch während des laufenden Insolvenzverfahrens entstanden sein. Es besteht gem. § 295 I Nr.3 InsO ein Auskunfsanspruch des Schuldners über in der WVP erlangtes Vermögen.