folgender fall:
person a hat einen fünfstellige kreditsumme die er nicht zahlen kann. bank kündigt person a den kredit u übergibt das ganze einer inkassofirma.
person a ist bei der schuldnerberatung. person b, der bei dieser schuldnerberatung arbeitet vertritt person a und ist in kontakt mit der inkassofirma/bank. seit 6 monaten lässt die inkassofirma nichts von sich hören und auf anfragen von person b heisst es, es ist im moment sehr sehr viel zu tun.
könnte es sein dass die „unterlagen weggekommen“ sind, weil niemand genaue auskunft geben kann?
könnte person a auf eine verjährung oder ähnliches hoffen?
mfg
Ich weiß nicht ganz, was man dir da antworten soll.
könnte es sein dass die „unterlagen weggekommen“ sind, weil
niemand genaue auskunft geben kann?
Natürlich wäre das denkbar. Unwahrscheinlich, aber denkbar. Mehr können wir dazu wohl auch nicht sagen.
könnte person a auf eine verjährung oder ähnliches hoffen?
Wenn du damit erfragen möchtest, ob der Anspruch irgendwann verjähren würde: ja. Ob man darauf nun hoffen kann - na ja, hoffen kann man natürlich. Im Zweifel wird die Bank bzw. wird das Inkassounternehmen die Verjährung noch verhindern.
Levay
könnte person a auf eine verjährung oder ähnliches hoffen?
Wenn du damit erfragen möchtest, ob der Anspruch irgendwann
verjähren würde: ja. Ob man darauf nun hoffen kann - na ja,
hoffen kann man natürlich. Im Zweifel wird die Bank bzw. wird
das Inkassounternehmen die Verjährung noch verhindern.
wann würde das ganze denn verjähren? wenn ein mahnbescheid vorliegt laut google nach 30 jahren, es liegt aber nichts dergleichen vor, lediglich die kündigung der bank vom kredit.
wann würde das ganze denn verjähren?
Die Frist läuft zunächst mal drei Jahre.
Sie beginnt vereinfacht gesagt, sobald das Jahr um ist, indem der Gläubiger sein Geld erstmals fordern kann. Bei einem Darlehen, das im Jahr 2009 fällig wird, beginnt die Verjährungsfrist also am 01.01.2010 zu laufen.
Allerdings kann sich die Frist verlängern, wenn bestimmte Dinge vorfallen. Z.B. durch Klageerhebung oder Zustellung eines Mahnbescheides oder durch Anerkennung des Anspruches.
wenn ein mahnbescheid
vorliegt laut google nach 30 jahren
Nein, das ist falsch. Der Mahnbescheid bewirkt nur, dass die Verjährung nicht eintritt, bis das Verfahren beendet ist. Wenn dann irgendwann ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorliegt, dann dauert die Verjährung mind. 30 Jahre.
es liegt aber nichts
dergleichen vor, lediglich die kündigung der bank vom kredit.
Diese Kündigung markiert wohl den Anfang der Verjährungsfrist. Dann also ab Beginn des nächsten Jahres und erst mal drei Jahre.
Levay