Hallo,
hab da mal einige Fragen zur Haftung am Besuchswochende.
Kind (10 J.) kommt alle 14 Tage zum Vater und zur Stiefmutter.
Wenn das Kind jetz an dem Besuchswochenende beim Vater und der Stiefmutter einen Schaden in deren Wohnung anrichtet, wer haftet dann dafür?
Wenn das Kind am Besuchswochenende mit dem Vater und der Stiefmutter zu einer anderen Person fährt oder in ein Geschäft gehen und das Kind dort einen Schaden anrichtet, wer haftet dann?
Wenn das Kind jetz an dem Besuchswochenende beim Vater und
der Stiefmutter einen Schaden in deren Wohnung anrichtet, wer
haftet dann dafür?
Das Kind, sofern die entsprechende Einsichtsfähigkeit vorhanden war. War sie nicht vorhanden und der mit der Aufsicht betraute hat seine Aufsichtspflicht verletzt, haftet der.
Trifft beides nicht zu, haftet niemand.
Wenn das Kind am Besuchswochenende mit dem Vater und der
Stiefmutter zu einer anderen Person fährt oder in ein Geschäft
gehen und das Kind dort einen Schaden anrichtet, wer haftet
dann?
Das Kind, sofern die entsprechende Einsichtsfähigkeit vorhanden war. War sie nicht vorhanden und der mit der Aufsicht betraute hat seine Aufsichtspflicht verletzt, haftet der.
Trifft beides nicht zu, haftet niemand.
danke für die Antwort, ich wär davon ausgegangen, dass wenn
dann vorhanden, die private Haftpflicht der Kindesmutter dafür
aufkommen würde.
nun, Du hast nach der Haftung gefragt. Die ist unabhängig vom Vorhandensein einer Versicherung.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: die Versicherung zahlt nur dann, wenn der Versicherte haften muß. Wenn die Mutter aber eine Familienhaftpflicht abgeschlossen hat, gehört auch ihr Sohn zu den Versicherten, d.h. die Versicherung zahlt für ihn, sofern er haftet.