Ich überlege, ob ich meine Magisterarbeit über Stalin-Karikaturen der New York Times auf meiner Homepage anbieten darf. Wie sieht’s da mit den Rechten der (über 400) Karikaturen aus? Die Karikaturen stammen aus dem Zeitraum 1939 bis 1953 und sind nur zum geringsten Teil von Mitarbeitern der Times gezeichnet worden. Meistens hat die Times selbst Karikaturen von anderen Zeitungen/Zeichnern verwendet. Was muß ich also beachten, wenn ich sie veröffentliche? Darf ich oder darf ich nicht? Vielleicht weiß ja jemand da draußen näheres.
ich hoffe, ich irre mich nicht. Nach unserem Recht darf man altes Zeug kostenlos veröffentlichen, wenn der Autor mehr als 70 Jahre tot ist. Das gilt meines Wissens auch international. Ich fürchte, da mußt Du die Times um Genehmigung bitten.
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Ich überlege, ob ich meine Magisterarbeit über
Stalin-Karikaturen der New York Times auf meiner Homepage
anbieten darf. Wie sieht’s da mit den Rechten der (über 400)
Karikaturen aus? Die Karikaturen stammen aus dem Zeitraum 1939
bis 1953 und sind nur zum geringsten Teil von Mitarbeitern der
Times gezeichnet worden. Meistens hat die Times selbst
Karikaturen von anderen Zeitungen/Zeichnern verwendet. Was muß
ich also beachten, wenn ich sie veröffentliche? Darf ich oder
darf ich nicht? Vielleicht weiß ja jemand da draußen näheres.
Schwierig. Erstens gibt es in D Sonderrechte fuer wissenschaftliche Zwecke (schau mal in den Gesetzestext). Zweitens waere dann zu klaeren, wer die Rechte hat. Die Times wird, wenn sie aus anderen (aktuelleren) Zeitungen kopiert, bestimmt die Rechte kaufen, oder die Zeichnungen unterliegen nicht mehr dem Schutz.
Das Problem ist natuerlich die Internationaliataet. Was hier erlaubt ist, kann woanders verboten sein…
Aber ich glaube, fuer wissenschaftliche Zwecke ist es auch in den USA erlaubt, da hab ich aber keine Gesetzestexte.