Durch meine Hausverwaltung habe ich erfahren das die Firma xxx für die Schnee Beseitigung der Parkplätze Verantwortlich sind.
Bei einem Pkw sind Kratzer an der Heckstoßstange. Dies ist dadurch entstanden, da der Schnee-Eis-Splitt Berg zu weit vor dem Bordstein liegt (ca. 20 cm). Der Parkplatz ist in der letzten Parktasche, um rückwärts aus zu parken und keinen anderen parkenden Fahrzeug zu schaden wurde aus diesem Grund der Bordstein ca. 30 cm nach hinten versetzt, da jetzt aber an dieser Stelle der Schnee-Eis-Splitt-Berg liegt ist man gezwungen dort hinein zu fahren. Das rückwärts einparken ist durch meine Hausverwaltung nicht gestattet.
Auf email an den räumdienst kann nur zurück wir übernehmen den schaden nicht und wir sind nicht für den schnee abtransport zuständig.
Beim Rückwärtsfahren besser aufpassen, denn Schneehaufen haben in den seltensten Fällen, ich würde sogar sagen, nie, die Angewohnheit hinter fahrende Autos zu springen, damit man dagegen fährt.
wie schauts denn aus wenn jemand dort, verbotener Weise, seinen Sperrmüll abstellt. Würde mann dann dort auch gegenfahren? Also ich würde das zum Wohle meines Autos ja lassen…
Ich glaube nicht das es hier eine Haftung des Unternehmens gibt. Warum auch? Der Berg war ja vor dem Auto da und wenn man dann dagegenfährt… naja…
es ist Winter und da gibt es halt Schnee und damit Einschränkungen und Behinderungen und da fährt und parkt man entsprechend
Die Reparaturkosten für die Kratzer wird man wohl selber tragen müssen.
es besteht aber keine andere möglichkeit aus den parkplatz zu kommen ohne das man da gegen fährt.wie gesagt es muss laut verwaltung vorwärts eingeparkt werden…hätte das schnee unternehmen den schnee bis zum bordstein geschoben und nicht fast auf dem parklatz abgestellt wäre das alles kein problem.(der parkplatz ist ein angemietetter)
es besteht aber keine andere möglichkeit aus den parkplatz zu
kommen ohne das man da gegen fährt.
Aha. Und wenn ein anderes Auto im Weg gestanden hätte, hätte man das auch einfach „abgerammt“, da es sonst keine Möglichkeit gab auszuparken?
Wenn man natürlich unter dem Motto „immer mit dem Kopf durch die Wand“ durchs Leben geht, sind derartige Schäden nicht auszuschließen, aber sicher nicht anderen anzulasten.
Hi,
mal abgesehen von anderen durchaus berechtigten Hinweisen,
wenn der Platz gemietet ist, würde ich schon fordern, dass der Platz auch nutzbar ist.
Ansonsten no Parking no Mieting. Sorry für den Wortwitz.
Vielleicht kannst ja den Schaden von der einbehaltenen Miete regulieren?
Rumburak
mal abgesehen von anderen durchaus berechtigten Hinweisen,
wenn der Platz gemietet ist, würde ich schon fordern, dass der
Platz auch nutzbar ist.
Ist er doch. Das Auto stand ja drauf.
Es wäre auch zu klären, wer für den Winterdienst auf den Parkplätzen eigentlich zuständig ist. Vielleicht der Mieter selber?
Gruß
loderunner (ianal)
Doch natürlich gibt es eine andere Möglichkeit: Man schiebt den Schneehaufen mal kurz weg bevor man losfährt. Man könnte den Wagen aber auch stehen lassen und warten, bis der Schneehaufen von selbst verschwindet oder weggeräumt wird. Man könnte aber sogar den Schneehaufen so umformen, dass eine Rampe entsteht und man einfach drüber fahren kann.
Aber egal, was man bevorzugt: Dagegenfahren ist die teuererste Variante und gar nicht empfehlenswert. Wenn man sie wählt, ist es aber das eigene Privatvergnügen und die Folgekosten sind nicht auf andere abwälzbar.
Gruß
Anne
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