ich habe eine Frage zur Befreiung der GEZ-Gebühren.
Als Student ist man gebührenbefreit, wenn man Bafög bekommt. Was passiert, wenn man ein Kleinunternehmen gründet und die gleichen (befreiten) Rundfunkgeräte verwendet?
Kann es passieren, dass trotzdem Gebühren anfallen?
Da der Geschäftsführer des Einzelunternehmens eben auch dieser gebührenbefreite Student ist, müsste die Befreiung dann nicht weiterhin gelten?
Als Student ist man gebührenbefreit, wenn man Bafög bekommt.
Was passiert, wenn man ein Kleinunternehmen gründet und die
gleichen (befreiten) Rundfunkgeräte verwendet?
Kann es passieren, dass trotzdem Gebühren anfallen?
das kann nicht nur „passieren“, sondern es ist definitiv so.
Da der Geschäftsführer des Einzelunternehmens eben auch dieser
gebührenbefreite Student ist, müsste die Befreiung dann nicht
weiterhin gelten?
Nein. Sie gilt für den Studenten als Person aber nicht für seinen Gewerbebetrieb.
Was passiert, wenn man ein Kleinunternehmen gründet und die
gleichen (befreiten) Rundfunkgeräte verwendet?
Kann es passieren, dass trotzdem Gebühren anfallen?
Wäre die Person nicht von den Gebühren befreit, würde sie für die Geräte sogar doppelt zahlen, wenn sie sowohl privat, als auch gewerblich benutzt werden, wie das bei PCs z.B. der Fall ist.