Person N zieht dieses Jahr in eine eigene Wohnung und beginnt ein Studium.
N ist 23 und wird während des Studiums kein eigenens Geld verdienen und von Bafoeg/Bildungskredit leben.
Bis 25 besteht bei der Familienkasse der Anspruch auf Kindergeld.
WER hat den Anspruch darauf, N oder dessen Vater, den keinerlei finanzielle Verpflichtungen für N treffen und der dem N auch keinen Unterhalt zahlt oder zu dessen Zahlung verpflichtet ist?!
das halte ich für einen Irrtum, denn Kindergeld wird gezahlt „für Kinder“ (siehe § 62 ff. EStG, BKKG). Im BKKG ist auch geregelt, in welchen Fällen Kinder nach dem vollendeten 18. Lebensjahr, also volljährige Kinder, bei der Bewertung des Kindergeldanspruches zu berücksichtigen sind. Es ist aber nirgendwo geregelt, dass die Kindergeldzahlung volljährigen Kindern selbst zusteht.
Ein Möglichkeit besteht im geschilderten Fall dennoch: Das Kindergeld kann bei Vorliegen der Voraussetzungen nach $ 74 EStG an das Kind ausgezahlt werden. Und auch hier gilt: Nichts geht ohne Antrag. Der ist bei der Familienkasse der AA zu stellen, und zwar ein sog. „Antrag auf Abzweigung“. Formular gibt es unter http://www.arbeitsagentur.de.
Wird dem Antrag stattgegeben, dann erhält N das Kindergeld.